Generalvikar: Einstufung der AfD Bestätigung für Haltung der Kirche
Der Hamburger Generalvikar Sascha-Philipp Geißler sieht in der Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Bestätigung der bisherigen Haltung der Kirche gegenüber der Partei. "Wir haben uns als katholische Kirche schon lange entgegen der Äußerungen und Haltungen der AfD positioniert. Ich bin überzeugt davon, dass die Inhalte der AfD nicht mit dem Christentum vereinbar sind und sehe mich daher durch die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigt", sagte Geißler am Freitag in Hamburg. Der Pallottinerpater ist seit 2022 Generalvikar des Erzbistums Hamburg.
Geißler versteht die Einstufung durch den Verfassungsschutz auch als Auftrag: "Wir sind im Erzbistum Hamburg weiterhin motiviert, unsere Stimme und Impulse für Demokratie und Mitmenschlichkeit einzubringen, um unser gemeinsames Zusammenleben mit allen Menschen in diesem Land zu fördern." Mit Blick auf die Botschaft des Evangeliums, das besonders die Menschenwürde und Nächstenliebe in den Mittelpunkt rücke, fühle er sich dazu nicht nur bestärkt, sondern verpflichtet.
Bischöfe: Rechtsextreme Parteien für Christen nicht wählbar
Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich seit der Gründung der AfD 2013 kritisch gegen die Partei positioniert. Im vergangenen Jahr veröffentlichten die Bischöfe die Erklärung "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar", in der es unter Verweis auf die AfD heißt: "Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar. Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar."
Das BfV hatte die AfD am Freitag als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Damit gilt die gesamte Partei als verfassungsfeindlich. Bisher waren nur die Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von den Behörden entsprechend bewertet worden. Bundesweit galt die AfD bislang lediglich als rechtsextremer „Verdachtsfall“. Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ senkt die Hürden für eine Beobachtung der Partei mit sogenannten nachrichtendienstlichen Mitteln. Nach der Neubewertung der Partei nahm die Debatte über ein mögliches Verbot der AfD am Freitag neue Fahrt auf. Die Partei selbst kritisierte die Einstufung und reichte am Montag Klage gegen den Verfassungsschutz ein. (stz)