Missbrauchsklage gegen das Bistum Trier scheitert an Kosten

Ein mutmaßlich von Missbrauch Betroffener aus dem Bistum Trier wird voraussichtlich aus Geldmangel keine Schadenersatzklage erheben. Der Mann scheiterte jetzt vor dem Oberlandesgericht Koblenz mit seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen das Bistum, wie das Gericht am Mittwoch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Damit müssten der Klagende und die ihn unterstützende Betroffeneninitiative Missbit die Kosten eines Verfahrens selbst aufbringen.
"Das Geld haben wir nicht", sagte Missbit-Sprecher Hermann Schell der KNA. Zwar könne bis vor den Bundesgerichtshof geklagt werden, doch sehe sich die Initiative dazu nicht in der Lage. Das Koblenzer Oberlandesgericht gewähre Opfern von schwerstem Missbrauch durch Priester der katholischen Kirche keinen Rechtsschutz, wenn das Bistum auf Verjährung verweist und der Missbrauch länger als 30 Jahre zurückliegt, folgerte Missbit.
Nach Angaben eines Koblenzer Gerichtssprechers liegen die Vorwürfe in den 1960/70er Jahren. Die Verjährung endet in der Regel jedoch nach 30 Jahren und damit würden die Erfolgsaussichten einer Klage nicht ausreichend eine Prozesskostenhilfe begründen. Der Klageweg wird laut Missbit-Sprecher Schell vorerst nicht weiterverfolgt. "Vielleicht gewinne ich ja doch noch im Lotto, dann können wir uns das leisten", fügte er enttäuscht an.

Hermann Schell (l.), Vorsitzender vom Verein MissBit e.V., steht Missbrauchsbetroffenen zur Seite.
Das Oberlandesgericht bestätigte eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Trier. Mit einer Schadenersatzklage sollte laut Schell ein Schmerzensgeld von 270.000 Euro erwirkt werden. Dem Kläger gehe es laut Missbit um eine angemessene Entschädigung. Als Kind sei er von einem Pfarrer jahrelang sexuell missbraucht worden.
Bistum: Verjährung keine generelle Linie
Das Bistum Trier wollte sich am Mittwoch nicht zu dem Fall äußern. Anfang 2025 nach der Entscheidung des Trierer Gerichts verwies die Pressestelle auf ein Urteil des Landgerichts Aachen vom Sommer 2024 in einem vergleichbaren Fall, wie eine Bistumssprecherin damals mitteilte.
"Dass in diesem Fall die Einrede der Verjährung erhoben wurde, ist nicht als generelle Linie für eventuelle weitere Klagen gegen das Bistum Trier zu verstehen." Die Vorwürfe wurden "mit Nichtwissen bestritten", hieß es laut Bistum in einer Erwiderung. Grund dafür sei gewesen, dass es abgesehen von den Vorwürfen in der Klage keine gegen den Pfarrer gerichteten Vorwürfe, Beschwerden oder Beschuldigungen gegeben habe. Demnach ergaben sich auch aus seiner Personalakte keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch.
Die in Rede stehenden Taten liegen zwar Jahrzehnte zurück – Missbit sah dennoch keine Verjährung gegeben und kritisierte kirchliches Handeln als unzureichend. Das Oberlandesgericht folgte dem in seiner Entscheidung jedoch nicht. Missbit warf dem Gericht daraufhin vor, nicht auf "die besonderen Tatumstände und Folgen von sexuellem Missbrauch im religiösen Kontext" eingegangen zu sein. (KNA)