"Genaue Ursachenforschung" nötig

Missbrauchsbetroffene bedauern Auflösung von Aufarbeitungskommission

Veröffentlicht am 05.06.2025 um 17:03 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Drei Bistümer lösen ihre gemeinsame Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs auf. Der Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz sieht das kritisch – und will das Thema nicht auf sich beruhen lassen.

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Der Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz hat die Auflösung der gemeinsamen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in drei ostdeutschen Bistümern kritisiert. "Das ist keine gute Nachricht für die Betroffenen sexualisierter Gewalt innerhalb der katholischen Kirche im Großteil der östlichen Bundesländer", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Mitteilung des Beirats.

Insbesondere sei es bedauerlich, dass es in dem Auflösungsprozess kein geregeltes Beschwerdeverfahren und keine Konfliktlösungsinstrumente gebe. Der Beirat biete deshalb seine Mitarbeit für entsprechende künftige Entwicklungen an. "Damit ließe sich die Situation, wie sie in den Ostbistümern entstanden ist, zukünftig besser handhaben."

Bislang einmaliger Vorgang

In einem bislang bundesweit einmaligen Prozess hatten am Dienstag das Erzbistum Berlin sowie die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz die gemeinsame Kommission der drei Diözesen aufgelöst. Diesen Schritt begründeten sie mit dem Rücktritt mehrerer Mitglieder des Gremiums. Danach hätten die verantwortlichen Bischöfe Heiner Koch (Berlin), Wolfgang Ipolt (Görlitz) und Heinrich Timmerevers (Dresden-Meißen) beschlossen, die Amtszeit der verbleibenden Mitglieder bis zum 31. Mai zu beenden.

Die sogenannte Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (IKA) konstituierte sich am 10. Mai 2023. Die neun Mitglieder wurden von Landesregierungen, Bistümern und einem Beirat von Missbrauchsbetroffenen benannt. Das Gremium war nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeitete weisungsfrei.

"Genaue Ursachenforschung" nötig

Aus Sicht des Betroffenenbeirats bedarf der Vorgang "einer genauen Ursachenerforschung". Es sei zu klären, inwieweit damit die Gemeinsame Erklärung von Bischofskonferenz und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung verletzt worden sei und ein solches Gremium überhaupt einseitig von Seiten der Bischöfe aufgelöst werden könne. In der Gemeinsamen Erklärung hatten sich 2020 die Bischofskonferenz und der damalige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig darauf verständigt, dass es in jedem Bistum unabhängige und vergleichbare Instrumente zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche geben müsse. (KNA)