Kirchenrechtliches Verfahren läuft weiter

Verfahren gegen Priester aus Bistum Münster eingestellt

Veröffentlicht am 02.02.2026 um 12:31 Uhr – Lesedauer: 

Münster/Emmerich ‐ Einem im Bistum Münster tätigen Priester aus Indien wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Das Verfahren vor dem staatlichen Gericht wurde nun eingestellt – das kirchliche Verfahren läuft weiter.

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Das Verfahren gegen einen im Bistum Münster tätigen Priester aus Indien wurde vom Amtsgericht Emmerich am Rhein gegen eine Geldauflage eingestellt. Nach der Einstellung des staatlichen Verfahrens läuft das kirchenrechtliche Verfahren nun weiter, teilte das Bistum Münster am Montag mit. Dem Priester aus der Diözese Nellore im Südosten Indiens wurde sexuelle Belästigung und Nötigung vorgeworfen. Die Geldauflage in Höhe von 2.500 Euro muss der Mann an das Deutsche Kinderhilfswerk leisten. Eine Einstellung gegen Geldauflage ist keine Verurteilung, die Unschuldsvermutung gilt fort.

Das Bistum Münster hatte den Priester im November sofort vom Dienst in einer Kirchengemeinde freigestellt und ihm alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten im Bistum untersagt. Außerdem wurde ihm der Aufenthalt in der Gemeinde sowie der Kontakt zu einer betroffenen Person untersagt. Das Bistum Münster hatte wie vorgeschrieben eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und den Bischof des Bistums Nellore informiert. Das kirchenrechtliche Verfahren ist vom Ausgang des staatlichen Verfahrens unabhängig. Für die Dauer des kirchlichen Verfahrens gelten die Auflagen gegen den Priester nach Angaben des Bistums Münster weiter. Mögliche weitere Betroffene können sich bei den Ansprechpersonen des Bistums Münster oder der Interventionsbeauftragten melden. (fxn)