Welche Kirche bleibt? Trierer Gemeinden müssen entscheiden

Alle Trierer Kirchengemeinden müssen entscheiden, welche Kirchengebäude sie künftig wie nutzen wollen. Dazu müssen sie bis 2034 ein Konzept für ihre Immobilien entwickeln. In einem Schreiben an alle Haupt- und Ehrenamtlichen in den Gemeinden wirbt Bischof Stephan Ackermann dafür, die nötige Reduktion des Bestands ernsthaft und mit Blick auf die Aufgabe der Kirche zu gestalten. "In allen Überlegungen soll die Frage leitend sein, was es in Zukunft an Immobilien braucht, damit sich Kirche sammeln und aufbauen und dem Auftrag dienen kann, den sie vom Herrn her für die Menschen empfangen hat", heißt es in dem im aktuellen Amtsblatt veröffentlichten Brief.
Es sei unzweifelhaft, dass der bisherige Bestand an Immobilien reduziert werden müsse, "weil er in seiner Gesamtheit schon heute und in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt wird und sich im Gegenzug für die jeweiligen Eigentümer zu einer nicht tragbaren Belastung entwickelt". Die Entwicklung von Immobilienkonzepten soll nach dem Willen des Bischofs nicht nur "als notwendiges Übel oder als von oben verhängtes Schicksal" verstanden werden, sondern als Chance, "vor Ort den Weg der Kirche in die Zukunft inhaltlich und konkret sichtbar mitzugestalten". Dazu brauche es einen "ganzheitlichen Prozess der Unterscheidung", in dem pastorale, wirtschaftlich-baufachliche, spirituelle, rechtliche, psychologische sowie soziale Aspekte ihren Platz haben.
Leitfragen für den Prozess
Der Bischof betont in seinem Schreiben die Bedeutung von Kirchengebäuden für die Gesellschaft. Trotz der rechtlichen Besitzverhältnisse wäre es verkürzt zu sagen, dass die Gebäude der Kirche allein gehören. "Viele Kirchen sind in einem gewissen Sinn 'Allgemeingut' geworden, sind 'öffentliche Räume', weil sie zentral liegen und auch für die historische Entwicklung der jeweiligen Orte wichtige Elemente darstellen." Das müsse in den Überlegungen zu ihrer Zukunft mitbedacht werden.
Als Leitfragen für den Prozess nennt Ackermann Nachhaltigkeit, Kooperation sowie die Schaffung und Erhaltung von Begegnungsräumen: Die Gebäudekonzepte sollen zum einen sicherstellen, "dass wir nicht selbst dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Erde aufzubrauchen oder gar zu zerstören". Zum anderen sollen die Gemeinden ausloten, wie sie mit Nachbarpfarreien, der Caritas und anderen Verbänden, ökumenischen Partnern sowie Kommunen und Landkreisen kooperieren können. Schließlich sollen mit kirchlichen Immobilien soziale Treffpunkte jenseits des privaten Zuhauses und der Arbeitsstätte gefördert werden, die öffentliche, kulturelle, soziale, spirituelle und gemeinschaftliche Bedeutung haben.
Herausfordernde Aufgabe
Ackermann räumt ein, dass die Anfertigung eines Immobilienkonzeptes eine große Aufgabe für die Pfarreien darstellt: "Ich möchte das nicht schönreden. Es wird Konflikte geben, sachlich und emotional." Das Bistum könne diese Aufgabe aber nicht für die Gemeindenübernehmen: "Ich kann und will Ihnen diese Verantwortung aber nicht abnehmen, da die Kirchengemeinden nicht nur die rechtmäßigen Eigentümerinnen der Immobilien sind, sondern Sie auch diejenigen sind, die die Kirche Jesu Christi vor Ort verkörpern und um deren Stärken und Grenzen wissen."
Das Schreiben begleitet den Erlass von Ausführungsbestimmungen der Diözesanbestimmungen über Bau, Kunst und Denkmalpflege im Bistum Trier. Darin werden alle Kirchengemeinden verpflichtet, in den Jahren 2026 bis 2034 ein schriftliches Immobilienkonzept zu erarbeiten, das insbesondere die Zukunft von Immobilien klärt, für die das Bistum Zuschüsse zahlt. Bis zum Ende der Frist besteht ein grundsätzlicher Planungs- und Baustopp für Baumaßnahmen über 100.000 Euro in den Kirchengemeinden. (fxn)