Politischer Zank zwar gelöst, aber...

Katholische Krankenhäuser kritisieren Kompromiss bei Klinikreform

Veröffentlicht am 27.02.2026 um 10:25 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Der Zank um die Krankenhausreform scheint beigelegt. Doch die katholischen Kliniken kritisieren den Kompromiss, den Bund und Länder gefunden haben. Die Umsetzung werde schwierig.

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Die katholischen Krankenhäuser in Deutschland sehen den Kompromiss zwischen Bund und Ländern bei der Krankenhausreform kritisch. "Der Kompromiss löst vielleicht den politischen Zank, substanziell leichter wird die Umsetzung der Krankenhausreform in der Praxis dadurch aber leider nicht", sagte die Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands, Bernadette Rümmelin, am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

Vor allem bei der Finanzierung müssten die Kliniken nun ein neues System im Blindflug einführen, erläuterte sie. "Dabei ist schon jetzt klar: Die Vorhaltevergütung hält nicht, was sie verspricht, nämlich die Kliniken aus dem ökonomischen Hamsterrad zu befreien und die flächendeckende Versorgung zu sichern. Sie zielt vielmehr einseitig darauf ab, Leistungsangebote zu konzentrieren und Strukturen abzubauen. Die Folge ist Wartelistenmedizin."

Kritik an Regelung zum Pflegebudget

Kritik übte Rümmelin auch an der geplanten Regelung zum Pflegebudget. Sie werde vor allem zu mehr Bürokratie und Auslegungsstreitigkeiten zwischen Kliniken und Krankenkassen führen. "Der richtige Weg wäre, das Pflegebudget auf Grundlage des tatsächlichen Pflegebedarfs in den Krankenhäusern zu ermitteln und darüber das benötigte Personal und die Refinanzierung abzuleiten."

Das 2020 eingeführte Pflegebudget sollte die Zahl und die Entlohnung der Pflegekräfte in Krankenhäusern erhöhen. Die Kosten wurden aus dem Krankenhausfinanzierungssystem der Fallpauschalen herausgelöst, über die haarklein verhandelt werden muss. Kliniken können die Kosten für Pflege seitdem unbürokratisch und weitgehend ungeprüft mit den Krankenkassen abrechnen.

Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass Klinikstandorte bis Ende des Jahres spezialisierte Leistungen ausüben dürfen, ohne sich mit den Krankenkassen absprechen zu müssen. Danach sollen Ausnahmegenehmigungen an Krankenhäuser auch ohne die Erfüllung von Qualitätskriterien zweimal für drei Jahre erteilt werden dürfen. Die ursprüngliche Version der Krankenhausreform sah vor, dass sich Krankenhäuser schneller auf bestimmte Leistungsgruppen spezialisieren sollen. (KNA)