Kritik am Parlamentsreformgesetz

Sachsen-Anhalts Kirchen warnen vor Aufweichung des Sonntagsschutzes

Veröffentlicht am 27.02.2026 um 15:26 Uhr – Lesedauer: 

Magdeburg ‐ Mit einem Reformpaket wollen die Parteien von CDU bis Linke in Sachsen-Anhalt die Befugnisse des Landtags stärken und antidemokratischen Blockaden vorbeugen. Die Kirchen unterstützen das, haben aber einen Kritikpunkt.

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Die Kirchen in Sachsen-Anhalt begrüßen die geplante Parlamentsreform zur Stärkung der Demokratie, stören sich aber an Änderungen beim Sonn- und Feiertagsschutz. Laut dem Gesetzentwurf, auf den sich CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke geeinigt haben, soll der besondere Schutz an Karfreitag, dem Volkstrauertag sowie am Buß- und Bettag eingeschränkt werden.

Die drei Tage stünden für Trauer, Scheitern und Misslingen, erklärte der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Albrecht Steinhäuser. "Gerade aufgrund eines allumfassenden modernen Fortschrittsdenkens täten wir als Gesellschaft gut daran, Zeitfenster für die gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit solchen menschlichen Verlusterfahrungen offen zu halten, statt sie peu à peu zu schließen." Der Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, Mathias Bethke, ergänzte: "Dass wir als Gesellschaft uns keine 24 Stunden Ruhe, Besinnung, Trauer mehr zumuten wollen, das ist ein Verlust."

Wo konkret gekürzt werden soll

Zum besonderen Schutz an den drei Tagen gehört unter anderem, dass keine Sport-, Musik- und Unterhaltungsveranstaltungen oder öffentlichen Märkte stattfinden dürfen. Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass der besondere Schutz an Karfreitag nicht mehr ganztägig, sondern nur noch zwischen 5 und 24 Uhr bestehen soll. Am Volkstrauertag soll er nur noch zwischen 5 und 16 Uhr gelten und am Buß- und Bettag ganz entfallen.

Mit der Parlamentsreform wollen die Parteien im Landtag möglichen künftigen politischen Blockaden durch die gesichert rechtsextremistische AfD vorbeugen. Im September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Umfragen zufolge könnte die AfD dabei mit Abstand stärkste Kraft werden.

Zentrale Reformpunkte

Der Reformentwurf sieht unter anderem vor, dass die Befugnisse des Ministerpräsidenten künftig in einzelnen Fragen an den Landtag übergehen sollen. Die Kündigung sowie der Abschluss von Staatsverträgen sollen demnach nur durch Zustimmung des Parlaments möglich sein. Das beträfe beispielsweise den Medienstaatsvertrag oder auch die Staatskirchenverträge. Die AfD hat in ihrem Wahlprogramm angekündigt, die Rundfunkstaatsverträge als erste Amtshandlung zu kündigen. Ebenso sollen die staatlichen Leistungen an die Kirchen komplett gestrichen werden.

Auch sind unter anderem neue Regelungen für die Berufung von Verfassungsrichtern vorgesehen, so dass Neubesetzungen nicht durch eine Sperrminorität von über einem Drittel der Landtagssitze blockiert werden können. (KNA)