Caritas und Katholikenkomitee für Prüfung von Pränataltests
Katholische Organisationen halten ein Überprüfen des Einsatzes nicht-invasiver Pränataltests für dringend nötig. "Vorgeburtliche Diagnostik, die mit häufig falsch-positiven Ergebnissen zu Ängsten und Verunsicherung führt und die zugleich keine therapeutischen Maßnahmen für das Kind eröffnet, ist keine Hilfe für die Eltern, sondern erzeugt einen fatalen Entscheidungsdruck", sagte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa am Donnerstag in Berlin. Am Freitag berät der Bundestag erstmals über einen entsprechenden Antrag für ein Monitoring.
Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete fordern eine Überprüfung der von den Krankenkassen bezahlten Pränataltests (NIPT) für Schwangere. Die derzeitige Verordnung regele nicht klar genug, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen solle, heißt es in dem Antrag. Es sei zu befürchten, dass Schwangeren der Test unabhängig vom medizinischen Nutzen empfohlen werde, auch als Absicherung für Ärzte. Damit könnte der Test faktisch einer Reihenuntersuchung vorrangig auf Trisomie 21, kurz Down-Syndrom, gleichkommen. Der Antrag wird von Abgeordneten der Union, SPD, Grünen und Linken unterstützt.
Katholikenkomitee begrüßt Antrag
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt das angedachte Monitoring. "Die Anwendung nicht-invasiver Pränataltests birgt für jede schwangere Frau zahlreiche Implikationen. Deshalb sind ein Monitoring und die Einrichtung eines Experten-Gremiums wesentliche Instrumente für einen angemessenen Umgang mit der Testmöglichkeit", sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp.
Viele werdende Eltern wünschten sich mehr Informations- und auch Reflexionsmöglichkeiten vor dem Test und zugleich mehr Begleitung im Umgang mit dem Ergebnis. "Gerade wenn eine Trisomie diagnostiziert wird, beschreiben werdende Eltern, dass sie unter erheblichen Druck geraten, wenn sie das Kind bekommen wollen", sagte Stetter-Karp.
Seit 2022 Kassenleistung
Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mithilfe des nicht-invasiven Pränataltests untersuchen lassen, ob bei ihrem ungeborenen Kind die Chromosomenstörungen Trisomie 13, 18 und 21 vorliegen. Ein Jahrzehnt lang war der Test eine Selbstzahlerleistung. Seit dem 1. Juli 2022 zählt er unter bestimmten Voraussetzungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Bei dem Verfahren kann mittels einer Blutprobe der Schwangeren das Risiko für Trisomie schon früh in der Schwangerschaft bestimmt werden. Daneben gibt es invasive Tests wie die Fruchtwasserpunktion, die ein Risiko für eine Fehlgeburt birgt. Laut Barmer nehmen mittlerweile nahezu die Hälfte der Schwangeren in Deutschland den nicht-invasiven Bluttest in Anspruch. Die Rate falsch-positiver Befunde liege dabei im Versorgungsalltag viermal höher als theoretisch erwartet. (KNA)
