Notstand erlaube illegale Weihen

Piusbruderschaft weist Exkommunikations-Drohung des Vatikan zurück

Veröffentlicht am 18.05.2026 um 09:50 Uhr – Lesedauer: 

Ecône ‐ Die Mahnung des Vatikan verfängt nicht bei den Piusbrüdern: Der Chefdogmatiker der Gemeinschaft reagiert auf die Erklärung des Glaubenspräfekten – und wiederholt die altbekannte Position, dass Not kein Gebot kenne.

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Die Piusbruderschaft weist die Exkomunikations-Drohung des Vatikans zurück. In einem Beitrag auf der Webseite der Gemeinschaft stellt sich der Theologe Jean-Michel Gleize gegen die Argumentation des Glaubensdikasteriums. Die von den Piusbrüdern angekündigten Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat können nach der Auffassung von Gleize, der am Priesterseminar der Gemeinschaft im schweizerischen Ecône Dogmatik lehrt und die Gemeinschaft in früheren Dialogprozessen mit dem Vatikan vertreten hatte, nicht als Schisma gelten.

Der Glaubenspräfekt Kardinal Víctor Manuel Fernández hatte am Mittwoch die Haltung des Vatikan bekräftigt und festgestellt, dass die illegalen Weihen einen schismatischen Akt darstellen und die Exkommunikation nach sich ziehen werden. Gleize führte dagegen die bereits bekannte Haltung der Piusbruderschaft an, dass ihr Handeln auf einem Notstand in der Kirche beruhe und daher gemäß kanonischem Recht straffrei bleibe: "Nach kirchlichem Recht begeht also derjenige, der das Gesetz nicht einhält, kein strafbares Vergehen, sofern er dazu durch die Not getrieben ist und diese Nichteinhaltung nicht einer Handlung gleichkommt, die an sich böse oder den Seelen schädlich ist."

Die Argumentation Gleizes blendet aus, dass der von der Piusbruderschaft behauptete "Notstand", der eine Weihe von Bischöfen erforderlich machte die Lehre der Kirche seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist und sie sich weder auf Gutgläubigkeit noch auf einen Irrtum berufen kann. Das Glaubensdikasterium hat unmissverständlich klargestellt, dass das nicht der Fall ist. Damit greifen die entschuldigenden Tatbestände aus dem kirchlichen Strafrecht nicht.

Zweifel an moralischer Autorität des Vatikan

Zusätzlich zur kirchenrechtlichen Argumentation zählt Gleize allgemeine Zweifel an der Autorität der Päpste und der Kurie auf: "Exkommuniziert? Aber von wem?", fragt er. "Von denen, die den Segen einer schismatischen Frau, der Erzbischöfin von Canterbury, Sarah Mullally, empfangen? Von denen, die den Segen von Fiducia supplicans spenden? Und wer kniet vor der Pachamama nieder?"

Der Generalobere der Piusbruderschaft, Davide Pagliarani, hatte Anfang Februar angekündigt, dass die Piusbruderschaft neue Bischöfe weihen will, um ihren Fortbestand zu sichern. Nur mit Bischöfen kann sie neue Diakone und Priester weihen. Die Weihe von Bischöfen ohne Erlaubnis des Papstes ist eine kanonische Straftat, die mit der Tatstrafe der Exkommunikation für die Spender und Empfänger der Weihen belegt ist. Die erste Bischofsweihe der Piusbruderschaft 1988 wurde zudem von Papst Johannes Paul II. als schismatischer Akt bewertet.

Nach der Ankündigung der Weihen hatte der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández, den Generaloberen der Piusbruderschaft empfangen, um zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Das Dialogangebot des Vatikans wurde allerdings kurz darauf durch die Piusbrüder ausgeschlagen. In seiner Begründung schrieb Pagliarani an den Präfekten: "Wir beide wissen im Voraus, dass wir uns auf lehrmäßiger Ebene nicht einigen können, insbesondere bezüglich der grundlegenden Orientierungen, die seit dem II. Vatikanischen Konzil eingeschlagen wurden." Dieser Dissens sei durch die lehrmäßigen und pastoralen Entwicklungen im Laufe der jüngsten Pontifikate noch vertieft worden. Am Donnerstag legte die Piusbruderschaft eine "Glaubenserklärung" an Papst Leo XIV. vor, in der sie ihre Positionen bekräftigte und dabei zentrale Lehraussagen der Kirche bestritt. (fxn)