Moraltheologisches Forschungsprojekt

Was passiert, wenn Bundestagsabgeordnete ihrem Gewissen folgen?

Veröffentlicht am 16.09.2026 um 00:01 Uhr – Von Steffen Zimmermann – Lesedauer: 

Berlin/Münster ‐ Wenn es im Bundestag zu Gewissensentscheidungen kommt, erregt das meist große Aufmerksamkeit. Die Theologen Monika Bobbert und Marius Menke haben untersucht, welche Rolle das Gewissen im Parlament spielt. Ein Interview.

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Im Bundestag wird bei bestimmten Themen die Fraktionsdisziplin aufgehoben, Abgeordnete sollen dann allein ihrem Gewissen folgen. Doch was heißt das konkret? Und welche Folgen hat das? Ein Forschungsprojekt der Universität Münster hat Gewissensentscheidungen im Bundestag aus den vergangenen Jahrzehnten untersucht. Im katholisch.de-Interview sprechen Professorin Monika Bobbert und Dr. Marius Menke vom Lehrstuhl für Moraltheologie über ihr Forschungsprojekt und dessen wichtigste Ergebnisse.

Frage: Frau Bobbert, was war die Ausgangsfrage Ihres Forschungsprojekts?

Bobbert: Uns hat zunächst interessiert, warum bestimmte Themen im Bundestag als Gewissensfragen behandelt werden – etwa biomedizinische Fragen. Gleichzeitig stellte sich uns die Frage, ob als Gewissensfragen deklarierte Entscheidungen im Parlament für eine demokratische Gesetzgebung immer unproblematisch sind. Gewissensentscheidungen beruhen schließlich auf persönlichen Überzeugungen – dadurch, so die Befürchtung, könnten die für Abgeordnete notwendige öffentliche Begründung ihrer Position in den Hintergrund treten und Debatten unmöglich gemacht werden. Uns interessierte deshalb, was Abgeordnete überhaupt unter ihrem Gewissen verstehen und wie sie ihre Entscheidungen begründen.

Frage: Herr Menke, wie sind Sie bei der Untersuchung vorgegangen?

Menke: Wir haben zunächst alle Bundestagsdebatten von 1949 bis in die Gegenwart daraufhin untersucht, ob sie ausdrücklich fraktionsoffen geführt wurden. Voraussetzung war, dass alle Fraktionen eine Abstimmung als Gewissensentscheidung freigegeben haben. Am Ende haben wir 26 solche Debatten identifiziert. Das Material dieser Debatten – also vor allem die Plenarprotokolle – war allerdings so umfangreich, dass wir es nicht vollständig auswerten konnten. Deshalb haben wir für unsere Untersuchung zwei Doppeldekaden ausgewählt: einmal die Jahre von 1960 bis 1979 und die Jahre von 2000 bis 2019. Dadurch konnten wir zugleich Entwicklungen über die Zeit hinweg vergleichen.

Bobbert: Ein Grund dafür, dass wir genau diese beiden Zeiträume ausgewählt haben, war, dass es in den 1950er Jahren noch keine Gewissensentscheidungen unter den von Herrn Menke beschriebenen Voraussetzungen gab. Das ging erst in den 1960er Jahren langsam los. Eine der ersten Plenardebatten, bei denen der Fraktionszwang ausdrücklich aufgehoben wurde, war die große Debatte im März 1965 über die drohende Verjährung schwerer nationalsozialistischer Verbrechen.

„Viele Abgeordnete sehen in ihrem Gewissen die letzte Instanz, vor der sie ihre Entscheidung verantworten müssen.“

—  Zitat: Marius Menke

Frage: Nachdem, was Sie in den vergangenen Jahren erforscht haben: Was verstehen Abgeordnete unter ihrem Gewissen?

Menke: Unsere Ergebnisse zeigen, dass es nicht das eine Gewissensverständnis gibt. Abgeordnete begründen ihre Entscheidungen sehr unterschiedlich. Manche beziehen sich auf religiöse Überzeugungen, andere auf verfassungsrechtliche Prinzipien wie Menschenwürde oder Selbstbestimmung. Wieder andere verweisen auf persönliche Erfahrungen, Emotionen oder auf Vernunftgründe. Trotz dieser Unterschiede gibt es einen gemeinsamen Kern: Das Gewissen wird als persönliche und nicht delegierbare Urteilsinstanz verstanden. Viele Abgeordnete sehen in ihrem Gewissen die letzte Instanz, vor der sie ihre Entscheidung verantworten müssen. In der Debatte um den Abtreibungsparagrafen 218 im April 1974 sagte ein Abgeordneter wörtlich: "Niemand, kein Bundeskanzler und kein Vertreter einer weltanschaulichen Vorstellung, kann uns diese Entscheidung abnehmen, und jeder von uns ist aufgerufen, sie selbst vor seinem Gewissen zu verantworten." Interessant ist: Wenn man die beiden Untersuchungszeiträume vergleicht, stellt man fest, dass sich das Gewissensverständnis im Laufe der Jahrzehnte leicht verändert hat. Während das Gewissen früher stärker als innere Instanz beschrieben wurde, wird es in jüngeren Debatten häufiger als Ergebnis eines offenen und reflektierten Auseinandersetzungsprozesses verstanden.

Frage: Frau Bobbert, Sie haben schon die Biomedizin und die Debatte über die NS-Verbrechen genannt. Bei welchen weiteren Themen hat der Bundestag in der Vergangenheit fraktionsoffen debattiert und entschieden?

Bobbert: Meist waren es tatsächlich Fragen von Leben und Tod – also etwa Debatten über Fragen, die den Lebensanfang oder das Lebensende betrafen. Vereinzelt wurde die Fraktionsdisziplin aufgehoben, weil sich innerhalb der Fraktionen keine Einigung finden ließ: 1991 zum sogenannten Hauptstadtbeschluss – also der Frage, ob der Bundestag infolge der Wiedervereinigung seinen Sitz von Bonn nach Berlin verlegen sollte – und 2002 zur Frage des Wiederaufbaus des Berliner Stadtschlosses. Darüber hinaus gibt es durchaus häufiger auch die davon zu unterscheidende Konstellation, dass sich einzelne Abgeordnete, die von der Linie ihrer eigenen Fraktion abweichen, auf ihr Gewissen berufen, etwa in Debatten um Krieg und Frieden beziehungsweise den Einsatz der Bundeswehr.

Bild: ©privat

Monika Bobbert ist Professorin für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster.

Frage: Wann und auf welche Weise gelangen Abgeordnete nach Ihren Erkenntnissen zu einem Gewissensurteil?

Menke: Unsere Untersuchung zeigt sehr deutlich, dass Gewissensentscheidungen selten spontane Entscheidungen sind. Sie sind meist das Ergebnis eines längeren Such-, Lern- und Abwägungsprozesses. Abgeordnete diskutieren mit Kolleginnen und Kollegen, tauschen sich in Fraktionen oder Abgeordnetengruppen aus, sprechen mit Sachverständigen und erhalten Rückmeldungen aus ihren Wahlkreisen. All das fließt in die Gewissensbildung ein. Besonders interessant war für uns, dass viele Abgeordnete in den entsprechenden Parlamentsdebatten immer wieder offen auch über Zweifel sprechen. Manche berichten sogar, dass sie ihre Position während der parlamentarischen Debatte verändert haben.

Bobbert: Auch persönliche Lebenserfahrungen spielen eine wichtige Rolle. Das wurde besonders in jüngeren Debatten sichtbar, etwa bei Fragen der Organspende oder des assistierten Suizids. Dort wurden von Abgeordneten wiederholt eigene Erlebnisse oder Erfahrungen aus dem Familien- und Freundeskreis in die Debatte eingebracht.

Frage: Sie haben am Anfang die Sorge angesprochen, dass der Verweis auf das Gewissen Debatten im Parlament verunmöglichen könnte, weil eine auf dem eigenen Gewissen beruhende Positionierung quasi als unangreifbar gelten könnte. Hat sich diese Befürchtung im Zuge Ihrer Forschung bestätigt?

Bobbert: Nein, im Gegenteil. Es hat sich eher gezeigt, dass Abgeordnete in den entsprechenden Debatten in aller Regel ihre Position besonders überlegt begründen und transparent machen, wie sie zu ihrem Urteil gelangen. Negative Folgen für die Diskussionskultur und die Entscheidungsfindung im Parlament durch fraktionsoffene Debatten konnten wir in den von uns untersuchten Zeiträumen bis 2020 nicht feststellen.

Frage: Herr Menke hat eben gesagt, dass sich das Gewissensverständnis im Laufe der Jahrzehnte verändert hat. Können Sie das konkretisieren?

Bobbert: Zunächst: Weitgehend konstant geblieben ist die generelle Orientierung der Abgeordneten am Gemeinwohl. Das zieht sich durch beide Untersuchungszeiträume. Verändert hat sich im Laufe der Zeit jedoch die Art der Begründung. In den Debatten der 1960er und 1970er Jahre wird häufig in der "Wir"-Form gesprochen. Abgeordnete verstanden sich damals stärker als Teil ihrer Partei, einer Kirche oder eines bestimmten gesellschaftlichen Milieus. Außerdem beziehen sie sich oft auf gemeinsame historische Erfahrungen, etwa die NS-Zeit und den Zweiten Weltkrieg. In den Debatten seit 2000 tritt dagegen die "Ich"-Form stärker hervor. Abgeordnete bringen häufiger persönliche Erfahrungen oder konkrete Begegnungen ein. Das wäre in den früheren Jahrzehnten eher ungewöhnlich gewesen.

Menke: Hinzu kommt ein veränderter Kommunikationsstil. Von 1960 bis 1979 dauerten Reden einzelner Abgeordneter im Bundestag teilweise 30 bis 45 Minuten. In der Zeit von 2000 bis 2019 sind die Reden in der Regel deutlich kürzer. Abgeordnete müssen ihre Argumente heute stärker verdichten und verständlich formulieren. Auch deshalb wird häufiger aus der Ich-Perspektive gesprochen. Das bedeutet aber nicht, dass die Orientierung an Gruppen gänzlich verschwunden wäre. Auch benötigen die Abgeordneten Mehrheiten und wissen, dass sie politische Ziele nur gemeinsam erreichen können.

„Religion als Orientierungsmaßstab einzelner Abgeordneter ist bis heute keineswegs aus dem Bundestag verschwunden.“

—  Zitat: Monika Bobbert

Frage: Welche Rolle spielen in der jüngeren Zeit religiöse Überzeugungen bei Gewissensentscheidungen?

Menke: Das war eines unserer überraschendsten Ergebnisse: Man könnte erwarten, dass religiöse Bezüge in den 1960er und 1970 Jahren häufiger vorkamen. Tatsächlich fanden wir jedoch in den Debatten der Jahre 2000 bis 2019 mehr explizite Hinweise auf den eigenen Glauben als in den Jahrzehnten zuvor. Abgeordnete sagen heute häufiger offen: "Für mich als Christ ist das so und so." Sie machen also ihre religiöse Identität stärker sichtbar. Unsere Annahme dazu ist, dass religiöse Bezüge früher möglicherweise selbstverständlicher waren und deshalb weniger ausdrücklich benannt werden mussten.

Bobbert: Wichtig ist: Religion als Orientierungsmaßstab einzelner Abgeordneter ist bis heute keineswegs aus dem Bundestag verschwunden. Gleichzeitig wird sie aber seltener als allgemein verbindliche Norm präsentiert. Die Abgeordneten machen deutlich, welche Rolle der Glaube für ihre eigene Entscheidung spielt, ohne daraus einen Anspruch für alle anderen abzuleiten. Sie bewegen sich erkennbar in einer pluralen Gesellschaft und zeigen Toleranz.

Frage: Artikel 38 des Grundgesetzes sagt, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Ist vor diesem Hintergrund nicht eigentlich jede Abstimmung eine Gewissensentscheidung?

Menke: Juristisch muss man hier unterscheiden: Das Grundgesetz kennt mit Artikel 4 die Gewissensfreiheit als individuelles Grundrecht. Demgegenüber spricht Artikel 38 vom freien Mandat der Abgeordneten. Rechtlich sind Abgeordnete bei jeder Abstimmung frei. In der parlamentarischen Praxis spielt allerdings die Fraktionsdisziplin eine wichtige Rolle. Die Fraktionen organisieren die Arbeitsteilung, bereiten Entscheidungen vor und koordinieren das Abstimmungsverhalten. Das ist angesichts der Vielzahl komplexer Gesetzgebungsvorhaben auch notwendig. Rechtlich bleibt jeder Abgeordnete immer frei, politisch ist die Fraktionsdisziplin aber ein wichtiger Bestandteil parlamentarischer Arbeit. Deshalb sind fraktionsoffen abgestimmte und damit ausdrücklich als Gewissensentscheidungen bezeichnete Abstimmungen nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme.

Bild: ©privat

Dr. Marius Menke ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Moraltheologie der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster.

Frage: Bundestagsdebatten, die fraktionsoffen und mit Verweis auf das Gewissen geführt wurden, wurden in der Vergangenheit gelegentlich als "Sternstunden der Demokratie" bezeichnet. Teilen Sie diese Einschätzung?

Bobbert: Das kann man so pauschal nicht sagen. Unsere Untersuchung zeigt, dass in den entsprechenden Debatten oft besonders konzentriert um rechtliche und ethische Maßstäbe gerungen wird. Unterschiedliche Begründungen und Perspektiven werden sichtbar. Das macht diese Debatten wertvoll. Der Gewissensbegriff hat aber auch Schwächen: Er funktioniert nur dann gut, wenn die Entscheidungen am Gemeinwohl orientiert sind und die Gründe nachvollziehbar gemacht werden. Problematisch wird es, wenn persönliche Interessen, identitätsbezogene Überzeugungen oder bloß subjektive Erfahrungen zu stark dominieren. Deshalb hängt viel davon ab, ob Abgeordnete ihre Position transparent machen und plausibilisieren. Genau das lässt sich allerdings nicht erzwingen. Gewissensentscheidungen bleiben darauf angewiesen, dass die Beteiligten diese Verantwortung ernst nehmen.

Frage: Was können Kirche, Gesellschaft und Politik möglicherweise aus den Ergebnissen Ihrer Forschung lernen?

Bobbert: Der Bundestag ist einer der wenigen Orte, an denen noch ausdrücklich über das Gewissen und daraus folgenden Abwägungen gesprochen wird. Gleichzeitig stehen wir vor neuen Herausforderungen, bei denen Gewissensentscheidungen erforderlich werden. Das betrifft den Umgang mit dem Rechtsextremismus ebenso wie Fragen von Migration oder den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Deshalb halten wir Gewissensbildung für unverzichtbar. Wir sollten uns auf schwierige Entscheidungssituationen vorbereiten und überlegen, wie wir entscheiden und handeln wollen, wenn wir mit moralischen Konflikten konfrontiert werden. Das gilt für die Politik, aber ebenso für unseren Alltag. Die Frage, wie wir unserer moralischen Verantwortung gerecht werden, wird uns in Zukunft eher häufiger als seltener beschäftigen.

Von Steffen Zimmermann