Diskussion um Freiheiten in der Messfeier

Theologe: Liturgie ist nicht die Show des Priesters

Veröffentlicht am 04.09.2026 um 00:01 Uhr – Von Christoph Paul Hartmann – Lesedauer: 

Fulda ‐ Den Texten des Messbuchs sollte ein Priester mit Respekt begegnen, meint der Fuldaer Liturgiker Cornelius Roth im katholisch.de-Interview. Doch auch Freiheiten hätten in der Kirche eine lange Tradition.

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Papst Leo XIV. hat wiederholt betont, wie wichtig ein regelkonform gefeierter Gottesdienst ist. Doch wie viele Vorgaben gibt es? Und welchen Freiraum hat ein Priester? Cornelius Roth ist Professor für Liturgiewissenschaft und Spiritualität an der Theologischen Fakultät Fulda, ehemaliger Regens und arbeitet als Priester in einer Pfarrei – er kennt also Theorie und Praxis der Liturgie. Im katholisch.de-Interview spricht er über Textauswahl und Fingerspitzengefühl.

Frage: Herr Roth, die Schweizer Gemeindeleiterin Monika Schmid handelte sich vor drei Jahren einen Verweis ihres Bischofs ein, weil sie als Frau eine Messe konzelebrierte und ein abgewandeltes Eucharistisches Hochgebet sprach. Das ist sicher ein Einzelfall. Aber wie weit darf man denn in der Praxis gehen, wenn es um die Feier der Messe geht?

Roth: In diesem Fall ist tatsächlich eine Grenze überschritten, wenn das Hochgebet von einem Nicht-Priester vorgetragen und dann auch noch abgewandelt wird. Insgesamt bin ich der Ansicht, dass die derzeitige Liturgie viele Freiheiten gibt, die man nutzen kann, darf und sollte. Aber das Hochgebet und dabei insbesondere die Einsetzungsworte sind eine Grenze, die man aus Treue zur Liturgie der Kirche und deren Überlieferung respektieren sollte. Die Texte, die im Messbuch stehen, sind gewachsene Texte und wurden von Liturgiewissenschaftlern und anderen Theologen mit Blick auf das Gebetsleben der Generationen vor uns mit der Zeit erarbeitet. Diese sollte man daher erst einmal respektieren.

Frage: Wie eng sind die liturgischen Vorgaben des Vatikans im Messbuch?

Roth: Wenn Sie jetzt mit jemandem aus dem Gottesdienst-Dikasterium in Rom sprechen würden, würde der bestimmt sagen: Alles, was im Messbuch steht, muss auch Wort für Wort so vorgetragen werden. Aber Rom kontrolliert das nicht bis ins letzte Detail. Zudem haben die Ortsbischöfe eine gewisse Freiheit in der Ausgestaltung ihrer liturgischen Bücher. Und ich denke auch in Rom weiß man (spätestens seit Papst Franziskus): Ein Gottesdienst in Deutschland muss nicht eins zu eins so gefeiert werden wie in Rom, Peru oder Uganda. Aber das Grundgerüst muss erkennbar sein.

Frage: Wie viele Freiheiten bietet denn das Messbuch?

Roth: Mehr als wir meinen und nutzen. Schon beim Kyrie gibt es verschiedene Formen, aus denen man auswählen kann: Schuldbekenntnis lang oder kurz, dazu die Kyrie-Litaneien mit Einschüben. Bei den Hochgebeten haben wir zunächst einmal die vier bekannten, für die es z.T. Empfehlungen gibt: das zweite Hochgebet wird als kürzestes für die Werktage empfohlen, das dritte für Sonntage oder gebotene Gedenktage. Als Priester kann ich da aber auch jeweils ein anderes nehmen, das liegt in meinem Ermessen. Zum Beispiel nehme ich persönlich gern das erste Hochgebet als das klassische römische Hochgebet an den Hochfesten der Apostel, weil die Altehrwürdigkeit dieses Hochgebets – trotz mancher theologischen Anfragen – auch seine Berechtigung hat. Dazu haben wir im deutschen Messbuch noch eine Fülle weiterer Hochgebete. Es gibt gleich drei Hochgebete für Kindermessen, seit kurzem auch ein Hochgebet in leichter Sprache. Da geht die Kirche auf unterschiedliche Adressaten zu. Dazu kommen die vier Hochgebete für Messen in besonderen Anliegen. Insgesamt kann man so aus 13 Eucharistischen Hochgebeten wählen. Eine ähnlich breite Auswahl gibt es bei den Tages-, Gaben- und Schlussgebeten. Und auch die Fürbitten ermöglichen eine große Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit, die dann natürlich in positiver Weise genutzt werden sollte, denn man kann da auch einige Fehler machen.

Bild: ©Montage katholisch.de/msp

Bei den liturgischen Texten gibt es einige Freiheiten.

Frage: Kann der Priester Tages-, Gaben- und Schlussgebet erweitern, kürzen oder verändern?

Roth: Grundsätzlich wäre ich da nicht zu streng. Aber vorher wäre es sinnvoll, sich die Herkunft der Vorstehergebete vor Augen zu halten. Die klassischen Sonntagsorationen stammen häufig aus dem 8. oder 9. Jahrhundert, haben also eine lange Tradition. Die Tagesgebete zur Auswahl bieten hingegen Texte, die näher an der zeitgenössischen Sprache sind. Allerdings sind manche Formulierungen aus den 60-er und 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts schon sehr zeitbedingt. Daher diskutiert die Liturgiewissenschaft, inwiefern diese Sprache heute der Aktualisierung bedarf. Deswegen würde ich aus der Perspektive der Pastoral sagen, dass einzelne Worte zur besseren Verständlichkeit verändert und angepasst werden dürfen. Das gilt etwa auch dafür, dass in den aktuellen Messbüchern bei den Gebeten immer nur von den "Brüdern" die Rede ist und nicht von "Brüdern und Schwestern". Grundsätzlich mache ich Anpassungen besonders in Messen für Kinder und Jugendliche. Und wenn man so will, hat das auch Tradition.

Frage: Inwiefern?

Roth: In der Alten Kirche wurden die meisten Gebete improvisiert. Damals wurde jedem, der einem Gottesdienst vorsteht, zugetraut, dass er aus einer solchen Gottesbeziehung heraus lebt, dass er Gebete im Gottesdienst frei formulieren kann. Von daher hat die freie Formulierung auch eine Tradition in der Kirche. Deshalb sind Anpassungen vor allem spontaner Art immer im Bereich des Möglichen. Ich würde auch heutzutage sagen, dass insbesondere bei Kinder- oder Jugendgottesdiensten der Priester freier formulieren kann. Bei einem normalen Sonntagsgottesdienst würde ich das weniger tun, weil da eine große Bandbreite von Menschen vor einem sitzt und durch zu viele selbst verfasste Gebete die Gefahr besteht, den Gottesdienst zu sehr auf die individuelle Spiritualität des Priesters zuzuschneiden. Das sollte nicht sein. Ein Priester steht als Vorsteher der Liturgie für die kirchliche Überlieferung und sollte daher in den liturgischen Gebeten nicht seine eigene Glaubensauffassung zum Ausdruck bringen. Dafür ist Platz in der Predigt und an anderen Orten (etwa in den Einleitungen zum Vaterunser oder zum Friedensgruß). Da steht überall nur, man solle etwas "in diesen oder ähnlichen Worten" ausdrücken.

Frage: Ein Priester auf dem Hoverboard, traditionelle Tänze, unterschiedliche Haltungen von Hostie und Kelch beim Hochgebet: Es geht auch oft um das Drumherum im Gottesdienst. Was ist da wie festgelegt?

Roth: Nicht alles. Es gibt deutlich mehr Vorgaben für die Haltungen des Priesters als für die Gemeinde. Manches stammt aus der Tradition, etwa die Haltung des Stehens beim Evangelium – übrigens eine Tradition, die im orthodoxen Gottesdienst noch heute durch den Diakon angekündigt wird („Weisheit! Stehet aufrecht!“). Wie hoch die Hostie gehalten wird, wie weit die Arme bei der Orantehaltung auseinander gehen sollen – da gibt es zwar Empfehlungen, aber keine direkten Vorschriften. In anderen Fällen geht es um die Inkulturation in der Liturgie: Da sagen die Päpste im Nachgang des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965), dass das möglich und wünschenswert ist. Traditionelle Tänze dürfen dazu gehören, wenn sie zur lokalen Kultur gehören. Nicht jeder muss ein lateinisches Hochamt feiern! Wenn bei uns in Deutschland im Gottesdienst getanzt werden soll, würde ich mir dagegen die Frage stellen: Passt das zu uns und unserer Mentalität oder ist das nicht etwas aufgesetzt? Hier in Deutschland sind wir von der Reformation her doch eher vom Kirchenlied geprägt – mehr als andere Länder. Man sollte also bei der Frage der Inkulturation schauen, was in unsere Kultur passt; das dann aber auch berücksichtigen.

„Grundsätzlich bin ich bei zu viel 'Fun' im Gottesdienst etwas vorsichtig.“

—  Zitat: Cornelius Roth

Frage: Wie sieht es mit Hoverboardfahren aus?

Roth: Grundsätzlich bin ich bei zu viel "Fun" im Gottesdienst etwas vorsichtig. Wenn man so etwas einmal macht, um etwas Besonderes auszudrücken, kann das in Ordnung sein. Ich erinnere mich: Bei meiner Verabschiedung als Kaplan in Marburg hatte meine damalige Gemeinde mir kurz vor Ende der Messe ein Fahrrad geschenkt. Das habe ich dann spontan genommen und bin beim Auszug aus der Kirche geradelt. Das habe ich aber nur einmal in meinem liturgischen Leben gemacht, weil es in dieser Situation einfach stimmig war. Wer so etwas aber ständig macht, um besonders toll, zeitgemäß oder cool zu sein, hat nicht verstanden, dass es immer um die Liturgie der Kirche geht, nicht um eine Show des Priesters. Die Leute sollen nicht bespaßt werden, sondern Gott begegnen.

Frage: Wie verbreitet sind liturgische Freiheiten in Deutschland?

Roth: Die Bischöfe in Deutschland schreiten meist erst ein, wenn es um das Hochgebet geht oder ein Priester vielleicht nie die vorgesehenen biblischen Lesungen des Tages verwendet. Es gibt aber auch „offizielle“ Freiheiten, etwa die Möglichkeit, aus pastoralen Gründen die zweite Lesung am Sonntag zu streichen, also nur eine Lesung und das Evangelium vorzutragen – ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage, wenn man bedenkt, dass das Konzil den „Tisch des Wortes“ reicher decken wollte. Generell geht man hierzulande eher entspannt mit liturgischen Vorgaben um. Von konservativer Seite gibt es dann manchmal Beschwerden, die dann ihre Berechtigung haben, wenn es mit den liturgischen Freiheiten im oben beschriebenen Sinn übertrieben wird.

Frage: Haben Sie den Eindruck, dass dieser freie Umgang den Pfarreien hilft – oder führt das zu theologischer Verflachung?

Roth: Einerseits ist die Versubjektivierung des Gottesdienstes sicher eine Gefahr. Das gefällt auch den Gläubigen auf Dauer nicht. Andererseits ist es wichtig, die Menschen in ihrem Leben abzuholen, vor allem in der Predigt und durch passende Lieder. Da gibt es viele Freiheiten, die man nutzen sollte. Insgesamt meine ich, dass es genug liturgische Freiheiten gibt, man aber richtig mit ihnen umgehen muss. Und das heißt dann auch: Nicht die persönlichen theologischen oder liturgischen Vorlieben des Priesters sollten im Gottesdienst im Vordergrund stehen, sondern der Glaube der Kirche.  

Von Christoph Paul Hartmann