Oberverwaltungsgericht kippt Entscheidung

Gericht: Katholische Schule muss konfessionsloses Mädchen aufnehmen

Veröffentlicht am 27.08.2026 um 12:23 Uhr – Lesedauer: 

Bonn ‐ Viele Eltern wünschen sich kurze Schulwege für ihre Kinder. Doch was, wenn die nächste Schule katholisch ist, das eigene Kind aber nicht? In so einem Fall hat nun das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden.

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Eine städtische katholische Grundschule in Bonn muss eine konfessionslose Schülerin aufnehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster laut einer Mitteilung von Donnerstag. Damit kippte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, das die Ablehnung der Schülerin als rechtmäßig angesehen hatte. Das Mädchen darf die Schule mit Beginn des neuen Schuljahrs in der kommenden Woche besuchen.

Die Eltern des Mädchens wollten ihre Tochter an der nächstgelegenen Grundschule anmelden der Katholischen Nikolausschule in Bonn. Laut Gericht sind die Eltern mit der katholischen Ausrichtung einverstanden. Die Schulleiterin lehnte die Aufnahme allerdings ab, weil alle Plätze bereits vergeben worden seien. Dabei hatte sie sechs Plätze an katholische Kinder vergeben, für die die Nikolausschule nicht die nächstgelegene Bekenntnisschule ist.

Konfessionslose Schülerin habe Anspruch auf Schulplatz

Die Schülerin wandte sich per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Köln und verlangte, dass die Schule sie vorläufig aufnimmt. Das Gericht gab allerdings der Schulleiterin recht: Alle katholischen Kinder der Pfarrgemeinde hätten Vorrang an der katholischen Grundschule.

Dem widersprach nun der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts: Das Aufnahmeverfahren sei fehlerhaft gewesen, da die sechs katholischen Kinder zu Unrecht aufgenommen worden seien. Zwar hätten katholische Kinder Anspruch auf einen Platz an einer katholischen Schule. Es müsse sich jedoch wie bei anderen Kindern auch  um die Bekenntnisschule handeln, die am nächsten an der Wohnung liegt. Der Anspruch gelte nicht für jede katholische Schule innerhalb einer Pfarrgemeinde.

Die konfessionslose Schülerin habe Anspruch auf einen Schulplatz an der Nikolausschule, so das Gericht. Die Schule müsse das Mädchen vorläufig aufnehmen. Eine Berufung gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht möglich. (KNA)

27.08.2026, 16.00 Uhr: Headline und Teaser geändert. In einer ersten Version der Agenturmeldung war die Rede von einer kirchlichen Schule. Es handelt sich um eine städtische katholische Grundschule.