Wie lange sollte ein Bischof an der Spitze eines Bistums stehen?

Vergangene Woche ist der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann überraschend zurückgetreten. Das ist mehr als eine Personalentscheidung. Es wirft eine grundsätzliche Frage auf, über die die katholische Kirche bislang erstaunlich wenig diskutiert: Wie lange sollte ein Mensch eigentlich an der Spitze eines Bistums stehen?
Nach geltendem Kirchenrecht ist die Antwort zunächst einfach: Mit Vollendung des 75. Lebensjahres sind die Diözesanbischöfe angehalten, dem Papst ihren Amtsverzicht anzubieten. Dieser entscheidet anschließend über dessen Annahme. Wer vorher aus gesundheitlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht mehr in der Lage ist, sein Amt auszuüben, kann ebenfalls um Entpflichtung bitten. Auch diese Möglichkeit sieht das derzeit geltende Recht vor.
Schwäche des Systems
Doch die Fälle der vergangenen Jahre zeigen, dass zwischen diesen beiden Polen – Erreichen der Altersgrenze oder vorzeitiger Rücktritt aus schwerwiegenden Gründen – wenig Raum für andere Formen des Umgangs mit dem Bischofsamt besteht. Karl-Heinz Wiesemann hatte das Bistum Speyer viele Jahre geleitet, als er aus gesundheitlichen Gründen um seine Entpflichtung bat. Zuvor hatte bereits Gregor Maria Hanke sein Amt als Bischof von Eichstätt niedergelegt und dabei von einer inneren Ermüdung angesichts der Herausforderungen, Konflikte und Krisen gesprochen. Auch Ludwig Schick hatte sein Amt als Erzbischof von Bamberg vor Erreichen der Altersgrenze aufgegeben.
Diese Fälle können nicht vorschnell gleichgesetzt werden. Die persönlichen Gründe und Umstände sind jeweils unterschiedlich. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie eine Schwäche des gegenwärtigen Systems sichtbar machen: Das Kirchenrecht kennt im Wesentlichen das dauerhaft übernommene Amt und dessen Rückgabe. Ein regulärer Wechsel, eine zeitlich begrenzte Amtsperiode oder eine institutionalisierte Neubewertung der Situation eines Bischofs sind dagegen nicht vorgesehen.
Dabei ist das Bischofsamt heute kaum weniger anspruchsvoll als früher – im Gegenteil. Bischöfe stehen nicht nur vor theologischen und pastoralen Aufgaben. Sie tragen Verantwortung für große Verwaltungen, Finanzen und Personal, müssen auf Missbrauchsskandale und deren Folgen reagieren, komplexe Veränderungsprozesse gestalten und zugleich geistliche Leiter ihrer Diözese sein. Die sinkende Zahl der Gläubigen und des pastoralen Personals, finanzielle Einschnitte und die notwendige Neuordnung kirchlicher Strukturen dürften diese Belastung in den kommenden Jahren eher verstärken. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Welche Form des Bischofsamtes ist für die konkrete Person und die konkrete Diözese zu welchem Zeitpunkt sinnvoll?
"Ich bin mit ganzem Herzen und großer innerer Freude mit Ihnen Christ und für Sie Bischof gewesen. Dennoch hat die Last der umfänglichen Verantwortung in mir körperlich, wie vor allem seelisch schwerwiegende Spuren hinterlassen", schrieb Wiesemann nach seinem Rücktritt an die Gläubigen des Bistums.
Denkbar wäre zunächst eine stärkere zeitliche Strukturierung des Bischofsamtes. Das müsste nicht bedeuten, dass ein Bischof künftig nur noch für eine festgelegte Zeit ernannt und anschließend automatisch abgelöst wird. Ein solches Modell würde der kirchlichen Tradition und dem theologischen Verständnis des Bischofsamtes kaum gerecht. Immerhin macht das äußere Symbol des Bischofsrings deutlich, dass ein Bischof gewissermaßen mit seiner Diözese verheiratet ist. Das markiert eine sehr enge Verbindung zwischen Oberhirten und Bistum.
Aber zwischen einer Bindung an eine Diözese bis zum 75. Lebensjahr und einer rein außerordentlichen Entpflichtung wegen Überforderung oder Krankheit gäbe es zahlreiche Möglichkeiten: So könnte beispielsweise nach einer bestimmten Zeit (etwa nach zehn oder 15 Jahren) eine verbindliche Überprüfung der Situation vorgesehen werden. Gemeinsam könnte analysiert werden, ob eine Fortsetzung des Dienstes sinnvoll ist oder ob ein Wechsel, eine neue Aufgabe oder ein Rücktritt für den Bischof und das Bistum angemessener wäre.
Für und Wider langer Amtszeiten
Ein solches Verfahren müsste rechtlich präzise gestaltet werden. Nach geltendem Recht kann ein Diözesanbischof nicht einfach aufgrund einer turnusmäßigen Evaluation seines Amtes abberufen werden. Eine entsprechende Veränderung würde deshalb Eingriffe in das kirchliche Recht und letztlich eine neue Bestimmung der Beziehung zwischen Ernennung, Amtsdauer und päpstlicher Entscheidung erfordern. Gerade deshalb wäre eine solche Diskussion notwendiger denn je. Denn bislang ist die Altersgrenze von 75 Jahren faktisch der einzige reguläre Orientierungspunkt für das Ende eines Bischofsamtes. Und dies führt zu sehr unterschiedlichen Amtszeiten: Manche Bischöfe leiten ihre Diözese nur wenige Jahre, andere zwei Jahrzehnte oder länger. Ob eine lange Amtszeit für ein Bistum gut oder weniger gut ist, hängt jedoch nicht allein von der Zahl der Jahre ab.
Damit verschärft sich die Frage erneut: Was geschieht, wenn ein Mensch über Jahrzehnte dieselbe Institution prägt und von ihr zugleich geprägt wird? Lange Amtszeiten können Stabilität schaffen: Ein Bischof kennt seine Diözese, ihre Geschichte, ihre Menschen und ihre Probleme. Es besteht die Chance, langfristige Prozesse zu begleiten. Umgekehrt können sie aber auch zu einer gewissen Erstarrung führen. Entscheidungen, Strukturen und Konflikte werden über Jahre mit einer Person verbunden; neue Perspektiven kommen möglicherweise schwerer zum Zuge. Und es bleibt auch die Frage: Wie sehr schaut ein Bischof auch auf sich selbst als Mensch, wie schätzt er seine Ressourcen und Kräfte ein?
Es wäre deshalb sinnvoller, nicht allein auf das Lebensalter zu schauen. Die katholische Kirche kennt Visitationen und Formen institutionalisierter Überprüfung. Warum sollte es nicht auch für die Leitung einer Diözese regelmäßige Verfahren geben, in denen die konkrete Ausübung des Bischofsamtes reflektiert wird? Eine solche Evaluation müsste sorgfältig gestaltet werden. Sie dürfte weder zu einem Popularitätswettbewerb werden noch die besondere Verantwortung des Bischofs aufheben. Der Bischof ist nicht einfach Geschäftsführer eines Unternehmens, dessen Leistung von den Mitarbeitenden bewertet wird.
Lange Amtszeiten können Stabilität schaffen, aber auch zu einer gewissen Erstarrung führen.
So müsste ein Verfahren entwickelt werden, das unterschiedliche Perspektiven zusammenführt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese, Priester und pastorale Mitarbeiter, Gremienvertreter und Gläubige könnten ihre Erfahrungen einbringen. Leitende Fragen in diesem Prozess müssten sein: Wie führt ein Bischof? Wie geht er mit Konflikten um? Werden Entscheidungen nachvollziehbar getroffen? Gibt es Vertrauen oder dauerhafte Blockaden? Wo liegen Stärken, wo Schwierigkeiten?
Eine solche Reflexion müsste zunächst dem Bischof selbst dienen. Wer eine Diözese leitet, braucht ein kritisches Gegenüber. Gerade in einem Amt mit großer persönlicher Autorität besteht sonst die Gefahr, dass Entscheidungen zunehmend innerhalb eines engen Kreises getroffen werden und korrigierende Stimmen an Gewicht verlieren. Nach einer bestimmten Amtszeit könnte deshalb eine unabhängige Evaluation stehen, deren Ergebnisse mit dem Bischof und auch mit der Bischofskongregation in Rom besprochen werden. Das Ergebnis sollte nicht automatisch personelle Konsequenzen haben. Es könnte zur Fortsetzung des Amtes führen, zu Veränderungen in der Leitung oder auch zu der gemeinsamen Einsicht, dass eine neue Aufgabe sinnvoll wäre.
Die menschliche Dimension
Gegen eine stärkere zeitliche Begrenzung oder einen regelmäßigen Wechsel wird ein theologisches Argument stehen: Der Bischof ist seiner Diözese nicht einfach wie ein Manager auf Zeit zugeordnet. Jedoch sind die sakramentale Bischofsweihe und die konkrete Leitung einer bestimmten Diözese nicht dasselbe. Ein Bischof bleibt auch dann Bischof, wenn er die Leitung seines Bistums abgibt. Die Kirche kennt zudem seit langem Versetzungen von Bischöfen von einer Diözese in eine andere. Die Bindung an eine Ortskirche ist stark, aber sie ist nicht in jeder Hinsicht mit einer unauflöslichen Ehe gleichzusetzen. Schon das Zweite Vatikanische Konzil hat dieses Verständnis aufgeweicht, indem es die Möglichkeit der Emeritierung von Bischöfen einführte. Selbst ein Bischof, der in den Ruhestand tritt oder aus anderen Gründen um seine Demission bittet, bleibt Bischof emeritus seiner Diözese.
Jenseits dieser Diskussionen um Altersgrenzen und Versetzungen zeigt der Rücktritt von Karl-Heinz Wiesemann etwas anderes: Auch ein Bischof ist kein Amtsträger ohne Grenzen. Er ist ein Mensch, der Verantwortung übernimmt, Entscheidungen trifft, Konflikte aushält und an den Belastungen seines Dienstes wachsen oder auch scheitern und erschöpfen kann. Vor allem sollte die Kirche diese menschliche Dimension des Bischofsamtes ernster nehmen. Möglicherweise braucht es dafür keine einfache neue Altersgrenze und auch keine automatische Amtszeitbegrenzung. Denkbar wäre vielmehr ein differenzierteres System: regelmäßige Evaluationen nach längeren Amtsperioden, verbindliche Gespräche über die persönliche und pastorale Situation, größere Möglichkeiten für einen Wechsel und eine neue Kultur des freiwilligen Rücktritts.
Das alles würde keine Relativierung des Bischofsamts und seiner Autorität in der Kirche darstellen. Im Gegenteil: Es könnte dazu beitragen, das Bischofsamt glaubwürdiger und menschlicher zu gestalten. Denn jenseits aller theologischen Modelle darf nie vergessen werden, dass hinter jedem Amt ein Mensch steht – und dass dieser Mensch von einem Amt nicht einfach absorbiert wird, sondern mit all seinen Möglichkeiten und Grenzen Mensch bleibt.