Wissensordnung aufbrechen

Expertin fordert Einbeziehen von Missbrauch in die Theologie

Veröffentlicht am 07.09.2026 um 12:30 Uhr – Lesedauer: 

Wien/Regensburg ‐ Theologin Magdalena Hürten fordert, die Erfahrungen von Missbrauchsbetroffenen stärker in die wissenschaftliche Theologie aufzunehmen. Das eröffne zugleich Chancen der Vorbeugung.

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Die Regensburger Theologin Magdalena Hürten fordert, Missbrauchserfahrungen in die wissenschaftliche Theologie mit einzubeziehen. "Indem Erfahrungen einbezogen werden, die vormals nur als Gegenwirklichkeiten zur theologischen Heilsbotschaft aufgefasst, nicht aber selbst zum Gegenstand von Theologie gemacht wurden, vollzieht sich eine weitere Neukonfiguration der theologischen und kirchlichen Wissensordnung", so die Wissenschaftlerin in einem am Samstag veröffentlichten Gastbeitrag für das theologische Portal "feinschwarz.net".

So könnten Missbrauchserfahrungen als theologische Erkenntnisorte verstanden werden, führt sie aus. Dabei gehe es nicht darum, diese Erfahrungen "theologisch zu verzwecken oder zu spiritualisieren", sondern eine Theologie zu entwickeln, die der Komplexität menschlichen Lebens gerecht werde: "Auf diese Weise verändert sich die Praxis der Theologie selbst und zentrale theologische Kategorien wie Erlösung werden neu gedacht." Die Frage sei, wer mit welcher Autorität Lebenserfahrungen deuten, sowie biblische und andere theologische Texte auslegen könne; und welche Erfahrungen als relevant für theologische und kirchliche Auseinandersetzungen angesehen würden.

Wissensordnung aufbrechen

Hürten sieht das Aufbrechen der etablierten Wissensordnung als wichtige Präventionsstrategie, durch Ansetzen bei den strukturellen Ursachen des Missbrauchs. Dazu gehöre, den Glaubenssinn der Gläubigen zu stärken, und die theologische Kompetenz von Gläubigen ernstzunehmen und wertzuschätzen. Das müsse mit einer Anerkennung der Heterogenität theologischer Aussagen und Erfahrungen einhergehen.

Missbrauch beinhaltet nach Hürten in der Regel eine "subtile Unterwanderung der Definitions- und Entscheidungsmacht von Betroffenen". Entscheidend sei in vielen Anbahnungsstrategien, dass Täter die Urteilsfähigkeit als zentrale Wissenskompetenz der Betroffenen, manipulierten oder aussetzten, damit ihre Handlungen nicht (sofort) als Grenzüberschreitung und als Unrecht eingeordnet würden. So könne man von einem Element der "epistemischen Unterdrückung" sprechen, also von einer erheblichen Einschränkung der Betroffenen in ihrer Wissenskompetenz. Dazu tragen laut Hürten vier Faktoren bei: Ein Wissensgefälle aufgrund von Rolle und Ausbildung, eine hohe von außen zugeschriebene Autorität durch Wissenskompetenz, das Recht, ohne Begründung eine bestimmte Überzeugung zu haben, und das Untergraben der Urteilsfähigkeit.

Umgang mit Wissen über Missbrauch

Zudem sei der Umgang von Kirchenverantwortlichen mit dem Wissen über Missbrauch oftmals unzureichend bis falsch: "Betroffene mussten häufig erleben, dass ihnen nicht geglaubt wurde, ihre Erfahrungen nicht als Missbrauch anerkannt wurden, dass sehr nachlässig mit ihren Meldungen umgegangen oder diese rundweg abgewehrt wurden." Das mangelnde Engagement von Kirchenverantwortlichen, Missbrauch gründlich aufzuklären, kann laut der Theologin als Versagen des institutionellen Wissenssystems und der ethischen Maßstäbe zur Wahrheitsfindung angesehen werden. Mit der Einrichtung von Anlaufstellen, der Klärung von Zuständigkeiten und der Standardisierung und größeren Transparenz von Verfahren würden diese strukturellen Mängel angegangen. "Solange aber das Institutionsethos nicht eindeutig auf Wahrheitsfindung ausgerichtet ist, führen auch die besten Verfahren nicht zum Ziel", betont die Wissenschaftlerin.

In der katholischen Kirche habe sich eine "schuldhafte Trägheit in Bezug auf die Anerkennung des Wissens" gezeigt, indem Kirchenverantwortliche ihre Vorstellungen von der "heiligen" Kirche und ihrer "heiligen" Ordnung nicht aufgeben wollten und den Schutz von Tätern und der Institution über den Schutz der Betroffenen gestellt hätten. (KNA)