830.000 Euro Schmerzensgeld wegen Missbrauch? Verfahren vertagt

Das Landgericht Köln hat die weitere Verhandlung über die Schmerzensgeldklage einer früheren Messdienerin vertagt. Der Termin, der für Dienstag angesetzt war, soll nun am 13. Oktober stattfinden, wie das Gericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. Einen Grund gab das Gericht nicht an.
In dem Zivilprozess geht es um die Frage, inwieweit das Erzbistum Köln für einen Ehrenamtler haftet. Die Betroffene fordert 830.000 Euro Schmerzensgeld. Ihre Anwälte argumentieren, dass das Erzbistum auch deshalb haften müsse, weil der Mann die Gruppe betreute, obwohl er bereits zuvor durch übergriffiges Verhalten aufgefallen sei. Am Dienstag hätte es vor Gericht um ein Gutachten zu den Folgen des Missbrauchs für die Klägerin gehen sollen.
Weiterer Fall im Oktober vor Gericht
Über eine weitere Schmerzensgeldklage in einem Missbrauchsfall verhandelt das Oberlandesgericht Köln am 15. Oktober. Dann geht es um die Berufung der Betroffenen Melanie F., die als Kind über Jahre von einem Priester missbraucht wurde. Er hatte sie als Pflegevater bei sich aufgenommen. Der Geistliche wurde mittlerweile zu zwölf Jahren Haft verurteilt. F. verlangt vom Erzbistum Köln ebenfalls 830.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Köln wies ihre Klage im Juli 2025 zurück, weil eine Amtshaftung des Erzbistums nicht infrage komme. Der Priester habe die Taten nicht im Amt, sondern als Privatmann begangen, so das Gericht.
Auch in anderen Fällen haben Betroffene sexualisierter Gewalt Schmerzensgeldklagen gegen Bistümer erhoben. Als wegweisend gilt ein Urteil des Landgerichts Köln von 2023: Es sprach dem Missbrauchsbetroffenen Georg Menne 300.000 Euro Schmerzensgeld zu. (KNA)