Kinderpornografie-Prozess: Verurteilter Priester legt Berufung ein

Gegen seine Verurteilung im Prozess wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte hat ein Priester aus Nordrhein-Westfalen Berufung eingelegt. Das Rechtsmittel sei fristgerecht eingegangen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Waldbröl (Oberbergischer Kreis) am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das Amtsgericht hatte den Mann vergangene Woche schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Angaben des Gerichts ging es um mehr als 3.000 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischen sowie rund 21.000 Dateien mit jugendpornografischen Inhalten. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt.
Mit der eingelegten Berufung ist das Urteil nicht rechtskräftig. Laut dem Sprecher muss das Amtsgericht nun zunächst das schriftliche Urteil absetzen. Dafür habe das Gericht fünf Wochen Zeit, derzeit also noch rund vier Wochen. Das Rechtsmittel kann nach Angaben des Sprechers noch beschränkt oder zurückgenommen werden. Bleibt die Berufung bestehen, muss sich das Landgericht Bonn mit dem Fall befassen.
Das Erzbistum Köln hatte vor dem Prozess mitgeteilt, dem Priester seien nach Bekanntwerden des möglichen strafbaren Verhaltens sämtliche priesterlichen Dienste sowie jede Tätigkeit mit Minderjährigen untersagt worden. Außerdem sei eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet worden. Diese ruhe während des staatlichen Strafverfahrens und solle nach dessen rechtskräftigem Abschluss wieder aufgenommen werden. (KNA)