Vatikan bestätigt Sexualverbrechen durch toten Ordensgründer Buela
Über einen ungewöhnlichen juristischen Vorgang hat am Dienstag der Vatikan informiert. Demnach haben zwei kirchliche Sondergerichte den verstorbenen argentinischen Priester und Ordensgründer Carlos Miguel Buela (1941–2023) postum für schuldig befunden, Vergewaltigungen begangen zu haben. Die Mitteilung erfolgte durch die vatikanische Ordensbehörde und wurde unterzeichnet von Präfektin Simona Brambilla, die italienische Ordensfrau ist.
Gemeinsam mit Brambilla unterzeichneten auch die vom Papst benannten Sonderdelegaten (Aufseher) für die von Buela gegründeten Ordensgemeinschaften die Mitteilung. Darin heißt es, dass die Schuldsprüche der zuständigen kirchlichen Spezial-Gerichte den Oberen der beiden Ordensgemeinschaften bereits am 14. September bei einem Treffen in Rom mitgeteilt wurden. Die Gerichte hätten "die moralische Gewissheit erlangt, dass Buela an gewalttätigen Sexualstraftaten gegen mehrere Personen" schuldig gewesen sei. Das kirchliche Strafrecht spricht hier von "Verstößen gegen das Sechste Gebot".
Die Wahrheit als Akt der Gerechtigkeit
Da der für schuldig Befundene nicht mehr lebt, können gegen ihn keine Strafen mehr verhängt werden. Die Feststellung der Schuld sei erfolgt, um "die Wahrheit als Akt der Gerechtigkeit gegenüber den von Carlos Miguel Buela geschädigten Menschen wiederherzustellen". Zudem solle diese Information den von Buela gegründeten Ordensgemeinschaften helfen, ihren Auftrag und ihr Selbstverständnis zu überdenken und neu zu definieren. Dabei sollten sie unterscheiden zwischen den geistlichen Gaben ihrer Gemeinschaften und dem Fehlverhalten ihres Gründers.
Buela hatte 1984 die Priestergemeinschaft "Instituto del Verbo Encarnado" und 1988 den Schwesternorden "Servidoras del Señor y de la Virgen de Matará" gegründet. In den 1990er Jahren musste Buela nach Missbrauchsvorwürfen die Ordensleitung niederlegen. Der Vatikan griff jedoch trotz Vorwürfen aus der argentinischen Bischofskonferenz nicht konsequent gegen ihn durch.
Mehrere Anläufe zur Verurteilung
2001 wurde Buela erneut zum Ordensoberen gewählt. Inzwischen hatte das Institut Gemeinschaften und Niederlassungen in Italien gegründet, eine davon im Bistum Velletri-Segni unweit von Rom. 2010 wurde Buela nach Ermittlungen der vatikanischen Ordensbehörde wegen weiterer Vorwürfe sexueller Übergriffe als Oberer abgesetzt. Da seine mutmaßlichen Opfer Erwachsene waren, kam es jedoch zunächst nicht zu einem Strafverfahren. Buela wurde 2010 in ein französisches und 2016 in ein spanisches Kloster zwangsversetzt. Offenbar übertrat er dennoch weiterhin die gegen ihn verhängten Auflagen eines Lebens in Abgeschiedenheit und verübte sexuelle Übergriffe.
Ein von dem spanischen Kurienkardinal Santos Abril y Castelló geleitetes Sonder-Tribunal sprach ihn 2021 wegen sexueller Übergriffe unter Zwang oder Gewalteinwirkung schuldig. Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil Buela Berufung einlegte. Im Lauf dieses Gerichtsverfahrens starb er am 23. April 2023. Da er nicht rechtskräftig verurteilt war, verteidigten führende Mitglieder des von ihm gegründeten Männerordens auch nach seinem Tod weiterhin sein Andenken. Dem soll nun offenbar der postum verkündete Schuldspruch entgegenwirken. (KNA)
