Ausnahme durch bestimmte Regelung

Nicht wählen gegangen – Papst Leo XIV. entgeht Geldstrafe

Veröffentlicht am 07.10.2026 um 12:10 Uhr – Lesedauer: 

Lima ‐ Warum soll ein Papst nicht auch mal Schwein haben? Eigentlich hätte Leo XIV. vor einigen Tagen bei den Kommunalwahlen in Peru seine Stimme abgeben müssen. Doch ein Faktor hat ihn vor einer Geldstrafe bewahrt.

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Gnade der frühen Geburt: Papst Leo XIV. (71) ist nur knapp einer Geldstrafe entgangen – wegen Nichtteilnahme an den Regionalwahlen in Peru. Wie peruanische Medien am Mittwoch berichteten, fällt das Kirchenoberhaupt, das neben der US-amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft besitzt, unter eine Ausnahme: Ab dem Alter von 70 Jahren ist die ansonsten geltende Wahlpflicht aufgehoben. Ansonsten wären umgerechnet 7 bis 19 Euro Strafe fällig gewesen.

Laut dem Bericht war dem heutigen Papst ein Wahllokal in seiner früheren Bischofsstadt Chiclayo zugewiesen worden. In Peru ist das Wahlrecht gemäß Verfassung für Bürger sowohl ein Recht als auch eine gesetzliche Pflicht. Dies soll eine hohe Wahlbeteiligung gewährleisten und den Gemeinschaftssinn stärken. (KNA)