Kardinal Schönborn: Todesstrafe ist "unfassbar grausam"
Angesichts des Leids von Christa Pike, die im US-Bundesstaat Tennessee jüngst zwei Giftspritzen überlebte, hat Kardinal Christoph Schönborn die Todesstrafe als "unfassbar grausam" verurteilt. "Schreckliches Leid, körperlich und seelisch, ist damit verbunden", schrieb der emeritierte Erzbischof von Wien am Freitag bei X.
Am Vortag des Welttags gegen die Todesstrafe (Samstag) mahnte Schönborn, diese "äußerste Form der Bestrafung" werde immer noch "in nicht wenigen Ländern" angewendet. Auch im Christentum habe sie lange als berechtigt gegolten, nach dem Motto: "Wer Blut vergießt, dessen Blut soll vergossen werden."
"Jeder Mensch hat unverlierbare Würde"
Doch habe die Botschaft Jesu allmählich zu einem Wandel geführt: "Jeder Mensch hat eine unverlierbare Würde, selbst wenn er schwere Schuld auf sich geladen hat." Der Kardinal hinterfragte, ob es Menschen zustehen könne, sich zum Richter über Leben und Tod zu erheben, und ergänzte: "Wenn Gott jedem Menschen das Leben schenkt, können wir uns dann anmaßen, es als Strafe zu beenden?"
Mit Christa Pikes eigenen Worten stellte Schönborn die abschreckende Wirkung der Todesstrafe infrage: "Ich finde nicht, dass jemand mich töten sollte, um mir beizubringen, dass es falsch ist, jemanden zu töten."
Der Heilige Stuhl lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Vor dem geplanten Termin der Hinrichtung Pikes soll Papst Leo XIV. selbst um Aussetzung der Todesstrafe gebeten haben.
Die verurteilte Mörderin Pike sollte eigentlich am 30. September in der Riverbend Maximum Security Institution in Nashville durch eine Giftspritze sterben. Doch die Hinrichtung scheiterte: Auch nach der Verabreichung zweier Giftspritzen atmete sie noch – und wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.
Pike war 1996 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Zur Tatzeit war sie 18 Jahre alt. Das Gericht sah als erwiesen an, dass Pike mit ihrem damaligen Freund und einer weiteren Person eine Mitschülerin grausam mit einem Teppichmesser gefoltert hatte.
Unzureichende Verteidigung
Obwohl die Täter zu dritt vorgingen, wurde nur Pike zum Tode verurteilt, die dem Opfer laut den Prozessakten den tödlichen Schlag mit einem Asphaltbrocken versetzte. Menschenrechtsaktivisten kritisierten Unklarheiten und eine unzureichende Verteidigung Pikes.
Der Heilige Stuhl lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Dazu änderte Papst Franziskus (2013–2025) im Jahr 2018 den Katechismus der katholischen Kirche. Papst Leo XIV. soll deutlich vor dem geplanten Termin der Hinrichtung Pikes um Aussetzung der Todesstrafe gebeten haben. (KNA)
