Standpunkt

Die Kirche braucht endlich eine glaubwürdige Justiz

Veröffentlicht am 10.09.2026 um 00:01 Uhr – Von Felix Neumann – Lesedauer: 

Bonn ‐ Kirchliche Prozesse sind Geheimjustiz – der Fall Rupnik ist nur eines von vielen Beispielen. Ohne rechtsstaatliche Standards wird das kirchliche Recht Betroffenen nicht gerecht, kommentiert Felix Neumann.

  • Teilen:

HTML-Elemente (z.B. Videos) sind ausgeblendet. Zum Einblenden der Elemente aktivieren Sie hier die entsprechenden Cookies.

Gerüchte über einen angeblichen Freispruch des mutmaßlichen Missbrauchstäters Marko Rupnik wurden vor einigen Wochen schnell vom Vatikan dementiert. Sehr viel mehr als dieses Dementi weiß man über den Prozess immer noch nicht: Bekannt ist, dass er überhaupt läuft, dass das Glaubensdikasterium zuständig ist, dass dafür die Verjährungsfristen aufgehoben, und dass fünf Richterinnen und Richter ernannt wurden – aber selbst deren Identität ist geheim. Zurecht sieht die Anwältin von fünf mutmaßlichen Rupnik-Betroffenen in dieser Intransparenz eine Form institutioneller Gewalt gegen Opfer von Straftaten in der Kirche.

Das ist keine Besonderheit dieses speziellen Prozesses. Kirchliche Verfahren sind durchweg Geheimverfahren, öffentliche Verhandlungen sind nicht vorgesehen, Urteile werden in der Regel nicht veröffentlicht, und natürlich hat die Presse kein Auskunftsrecht, wenn sie denn überhaupt von einem Verfahren erfährt. Opfer von Straftaten werden nur als Zeugen vernommen und haben ansonsten keine Rechte im Verfahren. Schon gar nicht Rechte als Nebenkläger, die Akteneinsicht nehmen können, Anträge stellen und Zeugen befragen können, aber auch nicht einmal in der Form, dass sie Anspruch darauf hätten, das Urteil zu erfahren. Das Prinzip des gesetzlichen Richters, der – Justitia ist blind – streng nach Geschäftsverteilungsplan und nicht nach Gutdünken aufs Verfahren abgestimmt ausgewählt wird, gibt es im kirchlichen Recht nicht.

Rechtsstaatliche Grundsätze sind im kirchlichen Recht nur rudimentär vorhanden. Papst Franziskus hat bei seiner Strafrechtsreform zwar immerhin die Unschuldsvermutung gestärkt, das kirchliche Prozessrecht harrt aber noch einer Reform, die ein Mindestmaß an Rechtsstaatlichkeit in die kirchliche Justiz bringt.

Der Fall Rupnik – und nicht nur dieser – zeigt, dass eine solche Reform dringend nötig ist: Nicht nur um der Gerechtigkeit gegenüber den Opfern willen, sondern auch um der Kirche willen: Die derzeitigen Defizite an Transparenz und Rechtsstaatlichkeit in kirchlichen Prozessen unterminieren die Glaubwürdigkeit jedes einzelnen Verfahrens und tun allen Beteiligten unrecht – den Betroffenen am meisten.

Von Felix Neumann

Der Autor

Felix Neumann ist Redakteur bei katholisch.de und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten (GKP).

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der Autorin bzw. des Autors wider.