Standpunkt

So könnte es mit der Synodalität weitergehen

Veröffentlicht am 21.09.2026 um 00:01 Uhr – Von Michael Böhnke – Lesedauer: 

Bonn ‐ Wie wird Rom mit dem Statut der Synodalkonferenz verfahren? Diese Frage wird aktuell diskutiert. Michael Böhnke kommentiert, wie es aus seiner Sicht mit dem Gremium und der Synodalität insgesamt weitergehen könnte.

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Wie geht es weiter, wenn es nicht mehr weitergeht? Bischof Klaus Hemmerle hat diese Frage einst gestellt. Er suchte selbst im Scheitern einen Weg und irritierte mit der Formulierung, dass Wege bisweilen erscheitert werden müssten. Seine Frage ist aktuell. Jan-Heiner Tück hat am Freitag das Scheitern des Synodalen Weges proklamiert. Er hat Bedenken einflussreicher deutschsprachiger Kardinäle in Rom, Wien (und Köln) vorgetragen und sich daraus ergebende Forderungen benannt. Bischof Heiner Wilmer hatte bereits im Frühsommer angekündigt, dass die erste Sitzung der Synodalkonferenz auf unbestimmte Zeit verschoben werde.

Wie also geht es weiter, wenn es nicht mehr weitergeht? Tück bringt den kirchenpolitischen Aspekt der gesichtswahrenden Einhegung der Synodalkonferenz ins Spiel. Das ist eine billige Lösung. Wenn sie handlungsleitend werden sollte, könnte man dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) nur raten, das Scheitern des Synodalen Wegs zu erklären und die Zusammenarbeit aufzukündigen. Doch daran denkt wohl kaum jemand.

Zeitgleich zur Intervention von Tück fand in München eine Tagung über den synodalen Bischof statt. Bereits im Titel hat die Veranstaltung zu Ehren von Kardinal Marx den Gegensatz von Synodalität und Sakramentalität, der dem Beitrag von Tück zugrunde liegt, übersprungen. Wenn von der Kirche gesagt wird, dass sie sakramental verfasst sei, dann gilt das nicht nur für das Bischofsamt, es gilt selbstverständlich auch für die Synodalität.

Wie könnte es weitergehen?  Ein zentrales Anliegen von Franziskus war die Überwindung des Klerikalismus. Für eine missionarische Kirche setzte er auf die vielfältigen Charismen der Gläubigen. Die Charismen sollten nicht länger allein dem Urteil der Hierarchie unterstehen. Vielmehr sollte die Unterscheidung der Geister synodal erfolgen. Teilhabe von Laien und vor allem von Frauen wurde dadurch weltkirchlich ermöglicht, der Antagonismus zwischen Amt und Charisma dem Grunde nach synodal überwunden, Lumen gentium 12 fortgeschrieben. Das ist nicht wenig und theologisch sogar sehr viel.

Eine synodale Versammlung hat die Kompetenz zur Unterscheidung der Geister! Die Bestimmung dessen, was der Heilige Geist der Kirche sagt, konkretisiert sich in synodaler Beschlussfassung. Darauf lässt sich bauen.

Von Michael Böhnke

Der Autor

Michael Böhnke ist emeritierter Professor für systematische Theologie an der Bergischen Universität Wuppertal. Außerdem ist er Ethik-Beauftragter des Deutschen Leichtathletikverbands.

Hinweis

Der Standpunkt spiegelt ausschließlich die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des Autors wider.