Debatte im Bundestag

Organspende: ZdK beharrt auf ausdrücklicher Zustimmung

Veröffentlicht am 23.09.2026 um 11:35 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Kann Schweigen auch als Zustimmung gewertet werden? Zumindest bei der Organspende darf das aus Sicht des Zentralkomitees der deutschen Katholiken nicht der Fall sein. Warum das Laiengremium auf Freiwilligkeit pocht.

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Eine Organspende sollte aus Sicht des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) weiterhin an die ausdrückliche Zustimmung des möglichen Spenders gebunden bleiben. Das oberste katholische Laiengremium sprach sich am Mittwoch gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung aus, bei der jeder Bürger ein potenzieller Organspender wäre, außer, er hätte ausdrücklich widersprochen.

Am Donnerstag will der Bundestag über zwei unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Organspende debattieren. Derzeit ist die ausdrückliche Zustimmung des potenziellen Spenders erforderlich, damit Organe entnommen werden dürfen. Eine Gruppe von Parlamentariern mehrerer Fraktionen will diese Regelung beibehalten, aber die Bürger stärker motivieren, eine Entscheidung zu treffen. Eine andere überfraktionelle Gruppe will eine Widerspruchsregelung einführen und hofft darauf, dass sich die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöht.

Freiwilligkeit der Organspende sichern

ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp (Foto oben) lehnte die Widerspruchslösung ab. Sie begrüßte stattdessen den Entwurf zur Weiterentwicklung der Zustimmungsregelung. Er sichere die Freiwilligkeit der Organspende, fordere die Bürger aber auf, sich mit dem Thema zu befassen und ihre Haltung zu dokumentieren. "Unzweifelhaft müssen die Transplantationszahlen wirksam erhöht werden", erklärte Stetter-Karp. "Obwohl über 85 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüberstehen, haben nur 44 Prozent ihre Haltung dokumentiert. Aus Sicht des ZdK ist die vorgeschlagene erweiterte Entscheidungsregelung deshalb ein geeigneter Weg, mehr Menschen auf die Dringlichkeit von Organspenden aufmerksam zu machen und eine individuelle Entscheidung zu befördern."

Der Gesetzentwurf zur Erweiterung der Zustimmungsregelung sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger kurz nach ihrem 18. Geburtstag aufgefordert werden, sich zu ihrer Spendenbereitschaft zu äußern. Außerdem soll der Zugang zum Organspenderegister erleichtert werden. Künftig sollen Bürger ihre Entscheidung auch analog bei Ämtern dokumentieren können. Der Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl, der ZdK-Mitglied ist, betonte, dass Schweigen mit Blick auf die Organspende nicht als Zustimmung gewertet werden dürfe. "Die Freiwilligkeit einer Spende als gegeben zu unterstellen, nur weil ein Mensch ihr nicht ausdrücklich widersprochen hat, missachtet hingegen den Kern der Freiwilligkeit. Aus Sicht des ZdK muss der Schutz der Patientenautonomie zentral bleiben."

Auch der Tübinger Moraltheologe Franz-Josef Bormann drängt auf die Weiterentwicklung der Zustimmungsregelung. Die Organspende müsse weiter ein freiwilliger Akt bleiben, der auf einer bewussten Entscheidung des Spenders beruhen müsse, schreibt er im Online-Portal der katholischen Zwei-Monats-Zeitschrift "Communio". Auch nach dem Tod seien die Organe des Verstorbenen keine frei verfügbare Ressource oder öffentliche Güter, auf die Dritte einfach zugreifen dürften. Es sei ein Grundprinzip der Medizinethik, dass jede medizinische Maßnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedürfe. – Am Dienstag hatten sich auch die offiziellen Vertreter der beiden großen Kirchen bei der Bundesregierung in Berlin gegen eine Widerspruchsregelung ausgesprochen. (KNA)