Forscher: Bistümer ließen sich von Geistlichen Gemeinschaften blenden
Die Autoren einer Pilotstudie zu geistlichem Missbrauch haben unter anderem den früheren Bischöfen Felix Genn und Franz-Josef Bode eine zu wenig kritische Haltung gegenüber bestimmten Geistlichen Gemeinschaften in den Bistümern Münster und Osnabrück attestiert. Man habe sich von den "geistlichen Früchten" sowie vielen Berufungen für das geistliche Leben blenden lassen, sagte die die Münsteraner Religionspädagogin Judith Könemann bei der Vorstellung der Studie "Macht durch Charisma" am Freitag. Die Hoffnung auf ein blühendes Glaubensleben habe wirkungsvolle Maßnahmen verhindert. Die Bistümer hätten Hinweise zu spirituellem Missbrauch zu lange nicht ernst genommen, Vorfälle bagatellisiert und Betroffene nicht geschützt.
Im Bistum Münster habe etwa Bischof Genn mit Blick auf die Gemeinschaft "Totus Tuus Neuevangelisierung" zwar am Ende konsequent gehandelt, anfangs sei er jedoch zurückhaltend und desinteressiert gewesen. Er habe selbst nicht das Gespräch gesucht, die Gemeinschaft sei ein selbstverständlicher Teil der Pastoral der Diözese gewesen.
"Hochambivalente Haltung"
Im Bistum Osnabrück wäre bei der "Christusgemeinschaft" ein Machtwort möglich gewesen, Bischof Bode habe jedoch eine "hochambivalente Haltung" gezeigt. Bei einem angestoßenen Dialogprozess habe es ein großes Missverhältnis zwischen dem betriebenen Aufwand und den Ergebnissen gegeben, eine Entscheidung zur Gemeinschaft sei dadurch verzögert worden. Es habe das Bestreben überwogen, das Gute in der Gemeinschaft zu fördern. Die Hoffnung auf ein glühendes Glaubensleben habe überwogen. Nicht zuletzt durch Bodes Weihe von zwölf der Gemeinschaft nahestehende Kandidaten zu Priestern habe er eine "Umarmungsstrategie" verfolgt, die gescheitert sei. Auf kritische Nachfragen habe das Bistum mit Vertröstung und Hinhalten reagiert.
Die Gemeinschaft "Totus tuus Neuevangelisierung", in den 1990er Jahren im Bistum Münster entstanden, wurde 2007 kirchlich anerkannt, 2021 aber nach Hinweisen auf Missstände verboten. Das Bistum Osnabrück hat die "Christusgemeinschaft" nie offiziell anerkannt, allerdings bis Anfang der 2000er rund 20 Jahre ergebnislose Gespräche mit ihr gefürt.
Die Studie entstand unter Leitung der Religionspädagogin Judith Könemann.
Auch die Leitung der Thuiner Franziskanerinnen, aus denen die "Christusgemeinschaft" in den 1970er Jahren entstand, habe zunächst sehr wohlwollend auf die Gemeinschaft geschaut. Für die Schwester, die die Gruppe begründete, habe es einen großen Freiraum gegeben. Die durch sie angezogenen Neuzugänge hätten schon bald eine eigene Gruppe gebildet, die offenere Glaubensformen gefordert habe. Das habe zu Konflikten im Orden geführt. Diese habe die Leitung unterschätzt. Am Ende habe der Ausschluss der Schwester gestanden, die von ihr angeworbenen Schwestern seien ausgetreten.
In der rund 600-seitigen Studie unter dem Titel "Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften" hatte das Forscherteam und Könemann anhand von "Totus Tuus Neuevangelisierung" und der "Christusgemeinschaft" erstmals das Phänomen spirituellen Missbrauchs in katholischen Geistlichen Gemeinschaften untersucht. In diesen war es zu Fällen von geistlichem Missbrauch gekommen. Grundlage des 2023 gestarteten Forschungsprojekts sind 117 Interviews, davon 81 mit Betroffenen, sowie Akten der beiden Bistümer und der Ordensgemeinschaft der Thuiner Franziskanerinnen.
Die Studie erarbeitete, wie geistlicher Missbrauch definiert werden kann, welche Bedingungen und Faktoren ihn entstehen und fortbestehen lassen und welche religiösen Praktiken, theologische Überzeugungen und anthropologische Konzepte ihn begünstigen. Definiert wird geistlicher Missbrauch als "der unzulässige und stets von machtförmigen Interessen gesteuerte Über- und Eingriff in das geistliche Leben, in die Spiritualität eines Gegenübers". Weiter: "In seinem innersten Kern besteht dieser Missbrauch darin, durch den Einsatz und im Horizont einer geistlichen Doktrin und Spiritualität Macht über das Gewissen und das Innerste eines Gegenübers zu erlangen und – häufig unter Verwendung des Vokabulars der 'Öffnung' – die völlige Selbstaufgabe."
Die Studie
Der Volltext von "Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften" kann hier heruntergeladen werden.
Wie bei sexualisierter Gewalt beruhe diese Art missbräuchlicher Beziehungen innerhalb von Gruppen sowie zwischen einzelnen Seelsorgern und Gläubigen auf einem Missbrauch von Macht mittels Druck und Willkür, so die Forscher. Missbräuchlich werden Beziehungen laut der Studie, wenn charismatische Leitungspersonen spirituelle und andere persönliche Bedürfnisse von Gläubigen sowie ihre eigene Autorität nutzen, um Menschen von sich abhängig zu machen und bestimmte Normvorstellungen durchzusetzen. Dabei wird der gesamte Prozess theologisch und als gottgewollt verbrämt. Durchgesetzt werde geistlicher Missbrauch mittels Beschämung, Demütigen, Bloßstellen, Druck, Liebesentzug, Kontaktabbruch und anderen Verhaltensweisen. Oft betreffe dies auch Kleidung und Sexualität weiblicher Mitglieder.
Eine Legitimationsfolie für geistlichen Missbrauch stelle auch die Theologie mit verschiedenen Argumentationsmustern und Begriffen dar, so die Studie. So seien Gehorsam, Demut, Freiheit, Nachfolge, Hingabe, aber auch bestimmte theologische Denkformen für den Missbrauch instrumentalisiert worden. Allerdings seien auch bestimmten Lehrsätzen selbst wie etwa der augustinischen Erbsündenlehre ein missbräuchliches Potenzial beziehungsweise eine Vulneranz eingeschrieben. Unter Rekurs auf Michel Foucaults Begriff der Pastoralmacht seien zudem Spuren eines festgefügten asymmetrischen Verhältnisses zwischen Führenden und Geführten und einer Gehorsamsstruktur in der Tradition der Beichte und der geistlichen Begleitung in den Gesprächen mit Betroffenen ausgemacht worden.
Keine Zahlen genannt
Zahlen nennt die Studie nicht; eine quantitative Erhebung war nicht das Ziel. Gleichwohl nennt die Studie Möglichkeiten, geistlichem Missbrauch vorzubeugen. Orientieren sollten diese sich weitgehend an jenen gegen sexuellen Missbrauch: institutionelle Schutzkonzepte, Ansprechpersonen, Beauftragte für Prävention und Intervention. Wie bei Ordensgemeinschaften und Pfarreien vorgesehen sollten Bistumsleitungen auch bei Geistlichen Gemeinschaften regelmäßige, festgeschriebene Visitationen durchführen. Dabei müsse die Realität wahrgenommen werden, nicht die gewünschte Fassade. Zudem müssten Qualitätsstandards in der geistlichen Begleitung beachtet werden, in der Ausbildung von Begleitern und darüber hinaus. Weiterhin fordern die Forscher, geistlichen Missbrauch juristisch und kirchenrechtlich als Straftatbestand zu etablieren. Den kirchlichen Verantwortlichen raten sie, die eigene innere Haltung zu reflektieren. "Geistliche Gemeinschaften sind keine heilen Orte, keine safe spaces", so Könemann. Man müsse sich von Erklärungsmustern verabschieden, die systemische Muster ausblendeten.
Könemann sagte, die Ergebnisse der Forschung hätten sie berührt. "Ich bin davon überzeugt, dass die Ergebnisse unserer Studie übertragbar sind", so die Religionspädagogin. "Im Prinzip ist jede Gemeinschaft und auch jede geistliche Gemeinschaft anfällig ist für Machtmissbrauch".
In Auftrag gegeben und finanziert wurde die Studie von den Bistümern Münster und Osnabrück, der Deutschen Bischofskonferenz und den Thuiner Franziskanerinnen. Deren Vertreter betonten in einer ersten Reaktion, dass sie das Leid der Betroffenen sähen. "Wir müssen alles tun, um solches Leid, um geistlichen Missbrauch in Zukunft zu verhindern. Hierfür wird uns die Studie wichtige Hinweise geben können", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Auftraggeber können erst ab diesem Freitag die Studie einsehen und werden sich am 5. Oktober in einer Pressekonferenz in Münster dazu äußern. (cph/mal)
