Entschädigungsregelung für Missbrauchsbetroffene in Spanien in Kraft

In Spanien haben Regierung, Bischofskonferenz und die Ordensobernkonferenz (CONFER) eine neue Entschädigungsregelung für Fälle von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Umfeld unterzeichnet. Das berichteten spanische Medien am Montag.
Der neue Mechanismus hilft Missbrauchsbetroffenen, deren Fälle juristisch verjährt oder bei denen die Täter bereits gestorben sind und die sich mit ihren Forderungen nicht direkt an die katholische Kirche wenden möchten. Die nun unterzeichnete Vereinbarung sieht vor, dass die Betroffenen ihre Ansprüche ab 15. April über eine von der Regierung eingerichtete Bearbeitungsstelle geltend machen.
Die Stelle leitet den jeweiligen Fall an die Betroffenenabteilung des staatlichen Ombudsmanns weiter, die einen Entschädigungsvorschlag erarbeitet. Sollte eine der Seiten nicht einverstanden sein, wird eine gemeinsame Kommission einberufen, in der auch Betroffenenverbände vertreten sind. Kann auch so keine Einigung gefunden werden, trifft der Ombudsmann die endgültige Entscheidung. Die Kirchenvertreter haben sich verpflichtet, diese dann zu respektieren.
Einigung im Januar
Die Vereinbarung wurde bereits vor einigen Monaten beschlossen. Allerdings mussten noch Verfahrensprotokolle ausgearbeitet werden, die am Montag von dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Luis Argüello, Justizminister Félix Bolaños, CONFER-Präsident Jesús Díaz Sariego und Ombudsmann Ángel Gabilondo unterzeichnet wurden.
"Wir wissen, dass einige Opfer den Bistümern in Bezug auf Wiedergutmachung nicht vertraut haben. Deshalb war diese Vereinbarung notwendig. Wir setzen unser Vertrauen in den Ombudsmann", sagte Argüello laut den Berichten. Jedoch fordern die Betroffenenverbände nach wie vor konkrete Skalen und Bewertungskriterien für Entschädigungsleistungen. Die Kirche verweigert sie. Daher gibt es bislang keine festgelegten Entschädigungsskalen.
"Wir wissen, dass einige Opfer den Bistümern in Bezug auf Wiedergutmachung nicht vertraut haben", sagte Erzbischof Argüello.
Zuletzt hieß es von der Spanischen Bischofskonferenz, Höhe und Art der Entschädigung hingen von jedem Einzelfall und der jeweiligen Schwere des Missbrauchs ab. "Doch generell werden wir Kriterien anwenden, die sich an spanischen Gerichtsurteilen orientieren und an Entschädigungsfällen anderer Kirchen in Europa", teilte die Bischofskonferenz auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit.
Spaniens Betroffenenverbände reagierten am Montag positiv auf die Vereinbarung und das neue Entschädigungssystem. Juan Cuatrecasas sprach von einem "internationalen Meilenstein". "Auch wenn wir uns mehr Transparenz und klare Entschädigungsskalen gewünscht haben, zeigt die Vereinbarung, dass der Rechtsstaat intakt ist. Es kann nicht sein, dass die Kirche als Täterinstitution wie bisher das Recht hat, zu entscheiden, welche Entschädigung den Opfern gezahlt wird", sagte der Vorsitzende des Betroffenenverbands geraubte Kindheit (ANIR) der KNA.
Cuatrecasas bezeichnete es als enorm wichtig, dass nun "im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien die Beurteilung des neutralen Ombudsmanns maßgeblich ist und somit die von uns stets geforderte Unparteilichkeit gewährleistet wird". Zudem begrüßte er den Entschluss der spanischen Bischofs- und Ordenskonferenz, als Garanten der Wiedergutmachungsmaßnahmen aufzutreten, sollten sich die vom Missbrauchsfall betroffenen Diözesen und kirchlichen Institutionen vor ihrer Verantwortung drücken, wie es hieß. (KNA)